59

Gewiß  die  sechzehn  Jahre,  die  Herzog  Ulrich  noch  nach
seiner  Wiederherstellung  regierte,  mußten  bei  der  ganzen  Gemüthsstimmung,
  in  der  er  sich  befand,  sechzehn  höchst  seltsame
kritische  Jahre  werden.  Die  ganze  Landes-Konstitution  war
während  dieser  Zeit  in  einem  Zustande  des  Verschwindens,
über  den  man  wohl  nicht  geradezu  klagen  konnte,  weil  man
gewöhnlich  nur  über  Druck  und  Drang  klagt,  und  wirklich
doch  kein  Drücken  und  Drängen  da  war,  aber  die  Nachwelt
mochte  es  doch  einst  hart  genug  empfinden,  wie  viel  in  diesen
sechzehn  Jahren  verloren  gegangen  sey.

Erst  zauderte  Ulrich  langehin,  bis  er  die  noͤthige  Bestätigung
  und  Erläuterung  des  Tuͤbingischen  Vertrags
  gab,  *)  und  er  gab  sie  auch  nicht  eher,  bis  die  Landschaft
  neue  Steuern  verwilligte,  wic  man  sie  Ferdinanden
selbst  damals  nicht  verwilligt  hatte,  da  jener  Vertrag  fast
von  Neuem  erkauft  werden  mußte.  Er  schrieb  Landtage  aus,
die  kein  Schatten  der  alten  konstitutionsmäßigen  Landtage
waren;  und  ach!  wenn  das,  was  er  that,  Recht  oder  Sitte
wurde,  daß  er  die  städtischen  Deputirten  in  mehrere  verschiedene
  Korps  theilte,  und  jedes  Korps  an  einem  andern  Orte
sich  versammeln  ließ,  oder  nur  die  zusammenrief,  die  ihm
gutdünkten,  so  ward  bald  das  Selbsitarationsrecht  des  dritten
Standes  nur  noch  ein  Spielwerk.?)  Sogar  negociirte  er

*)  Sattler  (Thl.  II.  S.  41)  fagt,  er  habe  nichts  von  dieser  Erläuterung
  finden  können.  Daß  aber  wirklich  eine  solche  ausgestellt
  worden,  leidet  keinen  Zweifel,  denn  Herzog  Friedrich  mußte
auch  diese  Erläuterung  des  Tübingischen  Vertrags  besonders
bestätigen.  S.  wirtemberg.  Landes-Grundverfassung  S.  241,  242.

**)  S.  Sattler  III.  S.  145  vom  Landtag,  der  zu  Anfang  des  Jahres
  1540  gehalten  worden.  16  Städte  und  Aemter  wurden
nach  Stuttgart  verschrieben,  13  nach  Marpach  und  14  nach  Nagold.
Und  doch  galt's  hier  der  Perwillsgung  beträchtlicher  Steuern.