41

Kirchenordnungen  und  Gesetze,  wie  ihm  gutduͤnkte.  Nirgends
erscheinen  die  Stände  als  die,  die  mitriethen  oder  mitwirkten;

daß  die  eigenen  Worte  vorliegender  Akten  oder  Urkunden  darin
beibehalten  sepen.

4)  Das  Landtagsausschreiben  soll  vom  4.  Mai  1555  fepn,
und  der  Termin  der  Zusammenkunft  nach  Sonntag  Lätare.
Dieser  Sonntag  war  aber  der  7.  März.  Es  ist  schwer  zu  glauben,
  daß  Herzog  Ulrich  den  4.  Mai  1555  ein  Aueschreiben
habe  ergehen  lassen,  die  Lbandtagsdeputirten  möchten  doch  nach
dem  7.  März  dieses  Jahrs  zusammenkommen.  Daß  aber  auch
bei  dem  letzten  Termine  das  Jahr  1555  gemeint  sev,  ergibt
sich  aus  dem  ganzen  Zusammenhange,  und  es  wäre  in  jenen
Zeiten  unerhört  gewesen,  einen  Landtag  zehn  Monate  vorher
auszuschreiben.  Ueberdieß  war  1536  gar  kein  Landtag.  Doch
zeigte  sich  bloß  dieser  Fehler  in  dieser  Stelle,  so  möchte  man
leicht  nur  auf  einen  Druck=  oder  Schreibsehler  rathen.  Statt
A.  Mai  etwa  4.  März.  Aber

2)  was  auf  dem  Landtage,  der  in  der  ersteren  Hälfte  des
Jahres  1555  war,  verhandelt  worden  sep,  erzählt  Sartler  sehr
ausführlich,  und  nicht  ein  Wort  davon,  daß  die  Einführung
des  heiligen  Evangelii  und  reinen  Wortes  Gottes,  neben  der  Reormation
  der  Kirchen,  damals  einmüthiglich  abgeschlossen  worden.
  Man  möchte  auch  wobl  diesen  einmüuthigen  Reformationsbeschluß
  nach  dem  ordentlichen  Lause  der  Dinge  bezweifeln,
  denn  die  katholischen  Prälaten  waren  mit  auf  diesem
Landtage,  und  auch  noch  in  manchem  städrischen  Magistrate  saben
  Freunde  und  Eiferer  der  alten  Lehre.  Wenn  es  ferner
Landtagsschluß,  und  so  einmüthiger  Landtagsschluß  gewesen  ist,
warum  gedenkt  ulrich  desselben  in  keinem  einzigen  seiner  Befehle,
  die  er  besonders  wegen  der  Resormation  der  Klöster  erließ?
  Gewiß  ist  mit  der  Einführung  der  Reformation  der
Wunsch  vieler  Tausende  seiner  Unterthanen  befriedigt  worden.
Aber  davon  ist  auch  hier  nicht  die  Rede,  sondern  ob  ein  Landtag
  deßhalb  ausgeschrieben  worden?  Ob  die  Sache  auf  diesem
Landtage  verhandelt  worden?  und  ob  einmüthiglich  auf  diesem
Lanbtage  die  Reformation  beschlossen  worden  sey?

5)  Wenn  es  heißt:  Herzog  Ulrich  habe  auf  Lichtmeß
1555  das  heilige  reine  Evangelium  zu  Stuttgart