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seine  Nothdurft  dringend  erfordere,  sondern  auch,  daß  durch
die  ganze  Form  der  Administration  dieser  Guͤter  ihre  erste,
stiftungsmaͤßige  Bestimmung  stets  im  Andenken  erhalten  bleibe.
Dieß  alles  aber  schien  Herzog  Ulrich  nicht  wissen  zu  wollen.

Er  verfuhr  hier  stolz  und  reizbar,  wie  ein  Mann,  der
nicht  jedem  Klaͤffer  Rede  und  Antwort  schuldig  zu  seyn
glaubt,  und  voll  Selbstgefuͤbl  vergißt,  wie  leicht  man  von
den  redlichsten  Absichten  in  Dingen  dieser  Art  ausgehe,  und
am  Ende  in  den  willkuͤrlichsten,  eigennuͤtzigsten  Planen  sich
verliere.  Dieß,  was  er  that,  war  wahrhaft  nichts  Anderes,  als
sekularisiren,  und  seine  Grundsätze,  so  edel  sie  in  ihren  ersten
  Anwendungen  lauteten,  waren  doch  die  Grundsaͤtze  eines
Despoten.

So  war  er  also  auch  nach  seiner  Restitution  noch  ganz
eben  derselbe  hochherzige  Mann,  der  er  vorher  gewesen.  Sein
Wille  war  sein  Recht,  und  seine  Laune  war  oft  sein  Gesetz.
Nur  daß  jetzt  doch  nicht  mehr  Jugendleidenschaft  ihn  trieb,
und  die  großen,  starkwirkenden  Kräfte,  die  in  ihm  lagen,  jetzt
doch  eine  Richtung  genommen  hatten,  die  des  alteren,  erfahrenern
  und  verständigen  Mannes  werth  war.

Man  mag  scch  nicht  fragen,  was  aus  dem  schönen  Kirchengut
  des  Landes  und  was  aus  der  ganzen  Landesverfassung
endlich  geworden  wäre,  wenn  ein  Herr  dieses  Sinnes  noch  volle
fünfundzwanzig  Jahre  lang  regiert  hätte,  und  seine  willkürlichen
  Administrationsplaue,  womit  er  bei  Einzichung  der  Kirchen=
  und  Klostergüter  verfuhr,  durch  das  Interim  nicht  gestört
  worden  wären.  Kraft  des  letzteren  mußte  er  selbst  noch,
anderthalb  Jahre  vor  seinem  Tode,  weit  den  grèßten  und
schönsten  Theil  der  eingezogenen  Güter  restituiren.  Das  gütige
  Schicksal  des  Landes  ließ  die  zweite  Finanzoperation,
die  man  endlich,  nach  neu  erkämpfter  protestantischer  Fürsten-