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bloß  aus  Städtedeputirten,  sondern  aus  Praͤlaten  und  Staͤdtedeputirten
  bestehen  sollten.  6

Ehedem  hatten  nämlich  die  Prälaten  des  Landes,  wenn
sie  auch  noch  so  treu  zum  Lande  und  zu  seinem  Fürsten  sich
hielten,  immer  doch  ein  eigenes  Korps  gebildet,  mit  dem  man
bei  jeder  Verwilligung  besonders  zu  handeln  hatte,  dem  man
auch  seine  eigene  Urkunde,  seinen  eigenen  Abschied  geben  mußte.
So  war's  unter  dem  bfstreichischen  Regiment  gewesen,  und  so
war's  auch  von  Herzog  Ulrich,  gleich  4535  auf  seinem  ersten
neuen  allgemeinen  Landtage,  gehalten  worden.  Ihre  Bauern
sieuerten  auch  gewöhnlich  nicht  zur  allgemeinen  Landeskasse,
sondern  zur  Kasse  des  Prälaten,  und  mußten  gewöhnlich  einen
beträchtlichen  Theil  der  Quote  tragen,  die  der  Prälat  zu  zahlen
  übernommen  habe.

So  wie  es  also  damals  stand,  so  schienen  die  beiden
Korps,  das  der  Städtedeputirten  und  das  der  Prälaten,  offenbar
  zwei  Korps  zu  seyn,  deren  Interesse  mehr  einander
entgegengesetzt,  als  eines  war.  Denn  was  diese  nicht  tragen
wollten,  mußten  jene  verwilligen,  und  wo  der  gute  Wille  der
Stadt-  und  Amtsdeputirten  aufhörte,  mußten  die  Prälaten
eintreten.  Selbst  im  besten  Falle,  der  künftighin  kommen
mochte,  selbst  wenn  keiner  der  Prälaten  dem  landesherrlichen
Verhältnisse  ganz  sich  entzog,  und  ihr  Korps  eine  ungeschwächte
Integrität  behielt,  die  für  die  Finanzen  des  Landes  höchst
wichtig  war,  auch  beide  Parteien  endlich  zu  einer  gewissen
politischen  Koalition  gebracht  wurden,  so  schienen  sie  zuletzt
zwei  Kurien  eines  und  eben  desselben  ständischen  Konvents  zu
werden,  die,  in  stetem  Kriege  gegen  einander,  wechselseitig
die  Lasten  sich  zuwälzen  würden.

Doch  dem  weisen  Herzoge  gelang's,  zwei  harte  Massen
zu  zerschmelzen  und  unauflösbar  durch  einander  zu  mengen,

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