55

Landtage  an's  Verwilligen  kam,  und  die  Repartition  der  Totalsumme
  bestimmt  werden  sollte,  so  sahen  sie  sich  sogleich  von
allen  Seiten  her  uͤberstimmt.  Noch  Gläck  genug,  wenn  nur
in  den  Landtagsabschied  eingerückt  wurde,  daß  die  diehmalige
Repartition  nicht  als  allgemeines  Normativ  künftighin  angesehen
  werden  dürfte.

Gewiß  es  war  ein  Meiisterstück  von  polieik,  das  Gesammtkorps
  der  Prälaten  in  diese  Lage  zu  schieben;  und  nicht
die  Zeit  allein  that's,  sondern  die  Negociationskunst  war's,
die  dieß  ausrichtete.  Zwar  trieb  man  sie  leicht  wohl  damals
durch  den  Reformationsschrecken  in  jede  noch  so  kümmerliche
politische  Lage  hinein,  aber  erst  schien  doch  der  neue  Religionsfriede
  vom  nächstkünftigen  Reichstage  erwartet  werden  zu
müssen,  ehe  man  jenen  Schrecknissen  einen  hohen  Grad  von
Wahrscheiulichkeit  geben  konnte.

Auch  war  das  Institut  noch  gar  nicht  im  Gange,  das
nachher  Herzog  Christoph  trefflich  in  Gang  zu  setzen  wußte,
daß  man  jedem  der  Landesprälaken  alle  seine  Einnahmen  genau
  untersuchte,  und  jedem  derselben  hohen  Orts  genau  ausrechnete,
  wie  viel  er  jährlich  bei  einer  hoͤchst  eingezogenen
Wirthschaft,  nur  um  ordentlich  leben  zu  können,  unumgänglich

  haben  müsse,  und  Jedem  das,  was  noch  übrig  blieb,  hinwegnahm,
  um  Alles  zusammen  zu  einem  eigenen  Fond  aufzusammeln.
  Wenn'e  ersi  so  weit  war,  und  wenn  man  einsi
dem  Prälaten  selbst  von  dem,  was  er  noch  hatte,  nicht  weiter
nehmen  konnte,  sondern  jeden  Beitrag  zu  den  Lasten  des  Landes
  von  jenem  aufgesammelten  Fond  nehmen  mußte,  von
dem,  er  mochte  klein  bleiben  oder  groß  werden,  der  Prälat
doch  nichts  weiter  genog,  so  war's  alsdann  wohl  ziemlich
gleichgültig,  ob  die  Prälaten  zum  Sechstheil  oder  zum  Drittheil
  mitzusprechen  oder  mitzuverwilligen  hatten.  Aber  wer