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neben  einander,  und  im  Recesse  selbst  bieß  es,  daß  Prälaten
und  Landschaft,  wie  von  Alters  her,  ein  Korps  bleiben  sollten,
  )  obschon  jedem  Theil  seine  eigene  Quote  der  übernommenen
  fürstlichen  Schulden  zur  Abzahlung  hier  angewiesen  sey.
Sollte  nun  also  das  alte  Institut  der  Ausschußberfassung,
wie  es  zur  Zeit  des  öftreichischen  Regiments  gewesen  war,
wieder  aufleben,  so  mußten  jetzt  doch  dem  engen,  wie  dem
großen,  Ausschusse  einige  Prälaten  zugesetzt  werden.  Dieß
geschah  denn  auch,  und  geschah  nach  eben  demselben  Verhälrnisse,
  das  man  schon  4554  bei  dem  damaligen  temporären
Ausschusse  angenommen  hatte.  In  jedem  war  die  Anzahl
der  Städtedeputirten  dreimal  größer,  als  die  der  Prälaten.
Auch  dieß  entsprach  also  den  Grundsätzen,  die  damals
bei  allen  diesen  Einrichkungen  herrschten,  daß  man  zwar  die

*)  Will  man  die  historische  Ehre  des  Landtagsäbschiedes  retten,  so
muß  man  die  Worte  ein  Corpus  wie  von  Alters  her
so  erklären,  daß  damit  bloß  gemeint  gewesen,  sie  sepen  Stände
eines  und  eben  desselben  Furstenthums.  Denn  daß  Prälaten
und  Landschaft  wirklich  schon  von  Alters  her  nicht  zwei  fländische
  Korps,  sondern  bloß  ein  Korps,  ein  Corpus  gewesen
sepen,  wie  man  sie  damals  zu  einem  machte,  dieß  ist  gegen
alle  Geschichte.  Es  ist  im  Eingange  des  Ausschußstaaks  von
1608  viel  wahrer  und  richtiger  gesagt:  Prälaten  und  Landschaft
sind  zwar  ein  einiges,  unabgesondertes,  aber  doch  zusammengefügtes
Korps.  Und  dieß  Zusammensügen  geschah  wohl  im  damaligen
Zeitalter.  -

JchsindedahesrleinBedenlen,zugestehen-daßichglaube,
man  habe  sich  hier  im  Landtagsabschiede,  aus  einer  gewissen,
damals  nicht  ungegruͤndeten  publicistischen  Furcht,  so  stark  ausgedruͤckt,
  daß  der  Sinn  der  Worte,  der  freilich  der  wahren  Geschichte
  nicht  entspricht,  weit  der  natuͤrlichere  zu  seyn  scheint.
Es  gab  wohl  kein  Zeitalter,  wo  nicht  in  solchen  Faͤllen  das
herrschende  Staatsrecht  seinen  Einfluß  auf  die  Geschichte  gezeigt
  haͤtte.