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Praͤlaten  herbeizog,  aber  durchaus  nie  zur  staͤrkeren  oder  gleichstarken
  Partie  werden  lassen  wollte,  oder  nur  so  viel  ihnen
einraͤumte,  als  sie  nach  ihrem  Antheil  an  den  Staatslasten
fordern  zu  koͤnnen  schienen.  Sie  mochren  immerhin,  dem
Range  nach,  die  Ersten  im  Ausschusse  seyn,  aber  der  natuͤrliche
  Vortheil,  der  in  jedem  Collegium  den  ersten  Votanten
zufaͤllt,  war  gewiß  hier  allein  schon  durch  das  numeraͤre  Verbältniß
  voͤllig  aufgehoben  und  zernichtet.  Man  lache  nicht
der  Weisheit  der  guten  Alten,  die,  sobald  es  das  wechselsweise
Verhältniß  der  Prälaten  und  Städtedeputirken  bekraf,  schlau
handeln  wollten,  und  schlau  handeln  zu  müssen  glaubten.
Denn  der  Geist  des  Standes,  der  damals  noch  in  seiner
vollen  Kraft  und  fast  noch  in  seiner  Gihrung  war,  widerstand
doch  lange  noch  den  gewaltsamsten  Bearbeitungen,  die  der
rasche  Genius  des  sechzehnten  Fahrhunderts  unternahm,  und
oft  schien  in  den  besseren  Köpfen  ein  neuer  kleiner  Funken
wieder  aufzuglimmen,  obschon  auch  die  entfernteste  Wahrscheinlichkeit
  seiner  Befriedigung  verschwunden  war.)

*)  Der  gute  J.  Val.  Andre  meldete  in  einem  Schreiben  vom
27.  Februar  1630  seinem  hohen  Gönner,  dem  Herzoge  August
von  Wolfenbüttel,  daß  er  vor  drei  Tagen  zum  Abt  des  Klosiers
Bebenhausen  und  Präsidenten  einer  ehrsamen  Landschaft  gnädig
verordnet  worden.  Man  sieht,  er  suchte  mit  diesem  Namen
nur  in  der  Kürze  und  recht  wichtig  darzustellen,  was  es  mit
einem  solchen  Prälaten  sagen  wolle,  weil  er  vermuthen  durfte,
daß  der  Herzog  keine  intuitiven  Begriffe  von  der  wirtembergischen
Landesverfässung  habe.  Wahrscheinlich  gratulirte  darauf  der
Herzog  dem  Herrn  Landschafts-Präsidenten,  und  gab  ihm  diesen
Titel  schon  auf  der  Adresse  des  Briefes.  Daher  schrieb  wieder
Andreä  in  einem  Briefe  vom  5.  April:  „Der  Titel  eines
Präsidenten  der  Landschaft  ist  nicht  gebräuchlich,  außer  wenn
ein  Landtag  gehalten  wird.  Sonst  wird  ein  Abbas  genannt
fürstl.  wirt.  Rath  und  Abt  zu  N.  N.,  welches  Ew.  fürstl.  Gnaden
  ich  unterthänig  erinnern  sollen.“