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ihnen  gutdünkte,  denn  bei  einer  so  wichtigen  und  überdieß
noch  neuen  Kasse  mochte  oft  schleunige  und  unerwartete  Untersuchung
  ihres  Bestandes  nothwendig  seyn.  Auch  erhielten  sie
das  Recht,  ohne  weitere  Anzeige  bei  dem  Landesherrn  sich
zu  versammeln,  so  oft  sie  von  den  Kassieren  gerusen  würden.
Denn  da  der  Herzog  selbst  auch  einen  Kassier  bei  diesem
großen  Fond  hatte,  da  die  Kasse  in  Stuttgart  stand,  wo  sich
die  Regierung  stets  gegenwärtig  befand,  und  bald  die  Noth,
bald  die  Grundsätze  einer  Regierung,  der  Unverletzlichkeit  derselben
  nachtheilig  seyn  konnten,  so  war  selbst  für  den  letzten
äußersten  Nothfall  gesorgt,  wenn  die  Kassiere  den  Ausschuß
der  Achtmänner  herbeirufen  durften.

So  stand  alsdann  die  Kasse,  wie  ein  großes  Gemeinheiligthum,
  stets  eben  so  gut  unter  dem  Schutze  der  Stände,  als
unter  dem  Schutze  des  Herzogs.  Jeder  Theil  war  ihr  stets
nahe,  jeder  Theil  hatte  seinen  eigenen  Kassser  dabei,  jeder
Theil  ließ  jährliche  Rechnungsabhdr  vornehmen,  jeder  Theil
konnte  also  der  traktatenmäßigen  Verwendung  der  Gelder  versichert
  senn.  Es  war  ein  Gemeinheiligthum,  bei  dem  die
Stände  oder  ihre  Achtmänner  wohl  mehr  Direktionsmühe,
aber  nicht  mehr  Disposstionsrecht  hatten,  als  selbst  auch  der
Herzog.  Denn  obschon  jene  die  Ordnung  der  zu  tilgenden
Passiv-Kapitalien  besiimmen  durften,  so  mußten  sie  doch  auch
davon  dem  Herzoge  oder  den  Näthen  desselben  Apzeige  thun.
So  auch,  obgleich  manche  kleine  Nebenausgaben,  wie  jede
Kassen-Adminisiration  sie  nothwendig  macht,  und  wie  sie  nie
vorher  mit  äußerster  Genauigkeit  bestimmt  werden  konnten,
mehr  nur  durch  die  Hände  derer  gingen,  die  die  Mühe  der
Direktion  hatten,  als  daß  sie  durch  gemeinschaftliche  Berathung
jedesmal  firirt  werden  konnten,  so  mußte  doch,  wie  hier  die
erste  Anlage  des  Instituts  war,  bei  der  Rechnungsabhdr  Alles