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errichteten  Collegium  der  Achtmänner  wieder  auvertraut.
Man  schien  sogar  jetzt  den  Magistraten  der  beiden  Hauptstädte
  des  Landes  ihren  alten,  wohl  verbrieften  Vorzug  nehmen
  zu  wollen,  die  Zusammenrufung  eines  Landtags  vom
Landesherrn  zu  erbitten,  um  nur  dem  Petitionsrechte  des  neu
errichteten  ständischen  Collegiums  seine  ganze  Fülle  zu  geben.

Was  auch  alles  sonst  durch  außerordentliche  temporäre
Aufträge  diesem  neuen  Korps  bald  anfangs  an  Autorität
und  Wirksamkeit  zuwuchs,  so  viel  auch  dessen  seyn  mochte,
weil  der  außerordentlichen  Aufträge  bald  viele  wurden,  war
doch  nur  ein  Geringes  gegen  den  ganzen,  unbegrenzten  und
unüberschaubaren  Umfang  von  Recht  und  von  Pflicht,  der
in  jener  hohen  Bestimmung  eines,  selbst  durch  die  Gesetze  konstituirten,
  bleibenden  Korps  von  Petitionen  lag.  Kein  Gegenstand
  der  ganzen  Staatsvorsorge  mochte  ihnen  fremd  bleiben.
  Kein  Fall,  wo  sie  nicht  sprechen  durften,  war  ausgenommen.
  Sie  waren  Staats-Censoren,  die  so  laut  und  so
frei  sprechen  sollten,  als  billig  nur  der  allein  sprechen  darf,
der  im  Namen  eines  ganzen  Volkes  spricht.  Sie  sollten  das
Organ  der  allgemeinen  Gesinnungen  und  die  lauten  Interpreten
  des  Gemeinwohls  seyn.

Auf  sie  allein  verließ  man  sich,  wenn  kein  Landtag  beisammen
  war,  und  wenn  denn  endlich  auch  ein  allgemeiner
Konvent  zusammenkam,  so  sollten  wieder  sie  —  die  Lehrer
und  Leiter  der  Uebrigen  sevn.  Denn  wer  konnte  so  wie  sie,
acht  Männer,  wissen,  was  seit  dem  letzten  Konvente  verhandelt
worden  war?  Wer  verstand  die  alten  Recesse  besser?  Wer
konnte  genauere  Nachweisung  geben,  wo  manche  Notizen  aufgesucht,
  manche  Nachrichten  sicher  gefunden  werden  könnten?
Sie  sollten  den  Kern  bilden,  an  den  sich  im  ständischen  System
  Alles  anschloß.