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Mau  aͤndert  auch  eine  Grenzbestimmung  dieser  Art  nicht
leicht,  ohne  daß  nicht  das  petitionäre  Korps  selbst  in  allem
dem,  was  es  zunächst  seyn  soll,  allmählich  zu  einer  Verunedlung
  herabsinkt,  die  wieder  durch  neue  Anstalten  gedeckt
werden  muß,  und  also  endlich  Auswüchse  einer  Verfassung
nothwendig  werden,  die  in  ihrer  Urform,  fesi  und  schon  und
einfach  gebaur,  zuletzt  bei  der  seltsamsten  Verwicklung  ihrer
Theile  unter  einander,  überall  baufällig  zu  seyn  scheint.

Wer  dloß  überlegen  und  anbringen  soll,  der  übt
sich  bloß  in  Kenntnissen,  und  übt  sich  bloß  in  gutem  Sprechen
  und  Schreiben.  Er  muß  Pflichten  halber  sprechen
und  schreiben  lernen,  daß  man  ihn  auch  anhdren  mag,
und  ach!  wie  viel  ist  dieß  allein  schon!  Man  übt  sich  oft
in  Beidem,  und  lernt  oft  an  Beidem  sein  Leben  lang  fort  und
fort,  und  lernt  doch  nicht  einmal  sich  selbst  zur  Genüge.

Er  muß  den  allmählichen  Verwandlungen  der  Sprache,
Schreibart  und  Formen  des  Vortrags,  die  unaufhaltbar  mit
dem  Fortgange  der  Jahrhunderte  sich  entwickeln,  wie  ein  weiser
  Mann  zu  folgen  wissen,  der  nicht  die  Mode  des  Tages
mit  der  Sitte  des  Jahrzehends  verwechselt.  Er  muß  den
Geist  der  Kenmnisse  mit  dem  Geschmack  der  Formen  glücklich
vereinigen  lernen,  und  weil  den  gesetzmäßig  konstituirten,  politischen
  Petitionär  oft  die  Pflicht  trifft,  daß  er  unangenehme
Diuge  sagen  muß,  weil  oft  auch  der  Fürsten  Ohr  schwer  hört,
die  Kunst  des  eindringlichen  Sagens  und  Schreibens  aber  in
eben  dem  Verhältnisse  zunehmen  muß,  wie  das  Regenten-Gehör
  schwerer  wird,  so  ist  offenbar  jenem  eine  Amtsbestimmung
  angewiesen,  die  den  thätigsten  und  fähigsten  Mann
wohl  beschäftigen  kann.  Wehe  ihm,  wenn  er  statt  des  reinen
Ehrgeizes  des  Petitionärs,  statt  des  Ehrgeizes,  den  sein  Amt
und  seine  ganze  Bestimmung  ihm  geben  sollte,  bloß  reif-