68

Unstreitig  muß  es  wohl  damals  mit  allgemeiner  Kultur
  und  Aufklärung  in  Wirtemberg  gut  gestanden  haben,  daß
man  unter  den  Prälaten  des  Landes  und  im  Bürgerstande
desselben  acht  solcher  Männer  auffand.  Sonst  hat's  in  den  meisten
  deutschen  Staaten  eine  gar  eigene,  klägliche  Beschaffenheir
mit  dem  sogenannten  dritten  Stande.  Wenn  man  die  befoldeten
  fürstlichen  Diener  und  die  Schriftsteller  des  Landes  abrechnet,
  so  sind  die  übrigen,  und  namentlich  auch  die  fürsichtigen
  und  wohlweisen,  fast  groͤßtentheils  ein  gar  ungeordneker,
unsteter,  unausgeklärter  und  unaufklärbarer  Haufen.  Der
Handel  des  Landes  ist  gewöhnlich  nur  kleine  Krämerei,  und
die  wohlhabenden  Familien,  die  Ehre  und  Wirksamkeit  suchen,
finden  ihr  Element  weit  mehr  in  fürstlichen  Diensten,  als  in
den  Stadtmagistraten  oder  Municipalitäten  des  Landes.  Man
wüßte  doch  in  manchem  deutschen  Staat  fürwahr  nicht,  wie
man  die  Bürgermeister  und  Rathöherren  in  den  Landstädten
aufputzen  sollte,  um  gescheite  und  siandhafte  Petitionäre  aus
ihnen  zu  machen.

Es  war  daher  wohl  weise  gethan,  daß  man  in  Wirtemberg
  gleich  bei  der  Konstituirung  des  neuen  Collegiums  darauf
  dachte,  nur  allein  wohlhabende  Männer  sollten
Mitglieder  desselben  werden.  Das  neue  Amt  sellte  nicht  sowohl
  als  gewinnvolle  Benutzung,  sondern  als  hohe  Patrioten=Gelegenheit
  sich  auszeichnen.

Der  Gewinn  schien  dabei  fast  karg  zugeschnitten,  denn
nachdem  sich  das  Instirut  schon  54  Jahre  lang  gehalten  hatte,
die  Arbeit  desselben  sehr  vermehrt,  und  der  Preis  der  Lebensmittel
  gewaltig  gestiegen  war,  so  hieß  es  doch  —  bloß  fuͤnfzig
Gulden  sollten  als  Besoldung  im  Nechnungs-Etat  passiren.
Ueberdieß  war  noch  wohl  bedacht,  daß  sich  die  Herren  kein
Uebermaß  in  Zehrungskosten  zu  Schulden  kommen  lassen