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sie  wollten.  Nur  zur  Haͤlfte  Staͤdtedeputirte  und  zur  Haͤlfte
Praͤlaten,  oder  dreimal  mehr  Praͤlaten,  als  Staͤdtedeputirte,
oder  vielleicht  am  Ende  wohl  gar  keinen  Praͤlaten,  sondern

wurde,  die  vakante  Stelle  eines  Praͤlaten  wieder  mit  einem
Praͤlaten,  und  die  eines  Staͤdtedeputirten  wieder  mit  einem
solchen  zu  besetzen.  Weder  der  Landtagsabschied,  noch  der  Ausschußstaat
  machte  das  Verhaͤltni,  das  in  der  ersten  Besehung
des  Ausschusses  angenommen  worden  war,  zu  einem  Normativ.
Alles  wird  einzig  und  allein  darauf  gesetzt,  nur  jedes  Mal
den  tanglichsten  Mann  zu  nehmen.  Findet  sich  also  nach  dem
Tode  eines  Prälaten  unter  dem  ganzen  Korps  der  Prälaten
kein  so  frommer,  ehrbarer,  tapferer,  erfahrener  Mann,  als  vielleicht
  ein  Anderer  ist,  der  nicht  zum  Korps  der  Prälaten  gehört,
  so  wäre  der  Ausschuß  Pflichten  halber  verbunden,
den  letzteren  zu  wählen.  Doch  wie  follte  es  enger  Ausschuß
  der  Prälaten  und  Landschaft  heißen,  wenn  es
nicht  Normativ  wäre,  daß  wenigstens  zwei  Prälaten  neben  sechs
Städtedeputirten  in  demselben  seyn  muͤßten?  Die  Antwort
ist  leich.  Der  Ausschuß  würde  immerhin  noch  diesen  Namen
tragen  können,  wenn  er  auch  nur  aus  einem  Prälaten  und
sieben  Städtedeputirten  bestände,  und  da  Prälaten  und
Landschaft  ein  Korps  sind,  so  ist  jeder  Ausschuß,  von  diesem
  Korps  aus  sich  selbst  gewählt,  ein  Ausschuß  desselben,  das
Personal  sey  übrigens  ausgesucht,  wie  es  wolle.  Ueberdieß
irre  ich  wohl  nicht,  wenn  ich  glaube,  daß  die  Benennung  Ausschuß
  der  Prälaten  und  Landschaft  weit  nicht  die  gewöhnliche
  sev,  ob  sfe  vielleicht  auch  hie  und  da  bei  einem  nicht
genau  beobachteten  publicistischen  Sprachgebrauch  vorkommen
mag.  Enger  Ausschuß,  ohne  allen  weiteren  Zusatz,  oder
Verordnete  des  engen  Ausschusses  ist  meines  Wissens
  der  eigentliche  Ausdruck.

Den  Einwurf,  daß  es  doch  seit  240  Jahren  oder  seit  daß  bie
bleibende  Ausschußrerfassung  besteht,  so  gewesen  sep  erwarte
ich  gar  nicht.  Ich  würde  darauf  einen  großen  Theil  dessen
antworten,  was  der  enge  Ausschuß  vor  ein  paar  Jahren  dem
Stuttgartischen  Stadtmagistrat  auf  seine  ungegründeten  Pritensionen
  geantwortet  hat.  Das  Ausschußmandat,  allein  ist