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zwar  nun  haͤufiger  werden  mochte,  aber  doch  den  anderwaͤrtigeu
Amtsbestimmungen  dieser  Maͤnner  immer  noch  freien  Spielraum
  ließ,  unvermeidlich  manche  nachtheilige  Folgen.

Das  Gewöhrlichste  ist  in  solchen  Fällen,  daß  sich  ein
Collegium  dieser  Art  bald  von  selbst  in  zwei  Parteien  theilt,
die  einander  so  unähnlich  werden,  als  ob  sie  nicht  zu  einem
Ganzen  zusammen  gehörten,  und  daß  also,  gewissen  Aktraktionsgesetzen
  zufolge,  die  in  der  politischen  Welr  eben  so  sicher,
als  in  der  physischen  wirken,  im  Korps  selbst  wieder  ein  neues
Korps  entsteht,  oder  auch  ein  einzelner  Mann  sich  erhebt,  der
allein  regiert.  Auch  die  übrigen  alle  mögen  denn  in  ihrer
Art  brave,  gute  und  oft  würdige  Herren  seyn,  aber  ihre  Art
ist  nun  einmal  nicht,  wie  man  sie  hier  braucht.

Doch  der  Schaden,  der  hieraus  entspringen  mochte,  konnte
wenigstens  sehr  vermindert  werden,  wenn  nur  Publicität
blieb,  auch  gerade  eben  so,  wie  schon  bei  dem  Tübingischen  Vertrage
  und  mehr  denn  einmal  nachher  geschehen  war,  jede  wichtige
Akte  sogleich  gedruckt  und  allgemein  in  Umlauf  gesetzt  wurde.
Aber  auch  hierin  mochten  sich  bei  viesem  neuen  Korps  weit  leichter,
als  bei  irgend  einem  landesherrlichen  Collegium,  große  Veränderungen
  entwickeln,  die  sogar  anfangs  noch  nützlich  scheinen  konnten.

Oft  scheint  nämlich  die  Nacht  —  der  Freiheit  Schutz,  und
selbst  auch  der  muthvollere  Mann,  der  sich  aber  nicht  immer
schlachrfertig  halten  mag,  nutzt  wohl  bisweilen  einen  kleinen,
zufällig  entstandenen  Nebel  oder  kunstvoll  erregten  Rauch,  um
glückliche  Augenblicke  der  Ruhe  zu  genießen.  Ein  Korps  also,
das  zum  Schutze  der  Freiheit  konstituirt  war,  und  dem  nicht
bloß  die  allgemeine  kollegialische  Verschwiegenheit  zur  Pflicht
wurde,  sondern  selbst  auch  der  Zweck,  für  den  es  eristirte,
vielleicht  noch  eine  dichtere  Verhüllung  zu  empfehlen  schien,
mochte  weit  leichter,  als  irgend  ein  landesherrliches  Collegium,

Spittler's  sämmtliche  Werte.  XIII.  Bo.  6