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aufgetragen,  so  daß  es  ihm  allein  aufgetragen  waͤre.  Er  ist
nur  zum  Mitaufseher  bestellt,  daß  die  verabschiedeten  Punkte
richtig  erfuͤllt  werden  moͤchten.  Er  soll  nur  mitwachen  und
mitsorgen,  damit  alles  Geld,  was  von  den  neueu  Steuern
eingehe,  einzig  zu  Tilgung  der  uͤbernommenen  Schulden  verwandt
  werden  moͤchte.

Sie,  die  acht  Herren,  die  den  Zuschuß  ausmachten,  waren
  nur  ein  Hülfskorps,  das  man  bald  brauchen,  bald  zu
Haufe  lassen  konnte,  wie  man's  gut  fand,  das  aber,  wenn
man  es  einmal  herbeirief,  nach  Art  der  leichten  Truppen  mit
dem  Hauptkorps  vereinigt  wurde.  Für  sich  allein  konnten
sie  gar  nicht  bestehen,  für  sich  allein  gar  nicht  in  Bewegung
kommen;  auch  Niemand,  als  der  Landesherr  selbst,  konnte  sie
rufen.

Selbst  wenn  aber  auch  das  Hauptkorps  sie  an  sich  gezogen
  hate,  so  war  doch  die  Macht  desselben  nicht  größer,
als  vorher,  denn  das  Mandat  des  sogenannten  großen  Ausschusses
  war  von  keinem  weiteren  Umfange,  als  das  des  kleinen.
  Auch  er,  der  große  Ausschuß,  durfte  eben  so  wenig
Steuern  verwilligen,  und  eben  so  wenig  von  der  Freiheit  des
Landes  nachgeben.  Auch  ihm  galten  alle  die  Gesetze,  die  zur
Sicherung  der  neu  errichteten  Schulden-Zahlungskasse  gegeben
worden  waren.  Man  weiß  kaum  recht,  wozu  er  eigentlich
da  war.  ·

Doch  so  lange  es  noch  bei  dem  Inhalt  des  Mandats
blieb,  wie  es  zuerst  entworfen  und  65  Jahre  lang  hierin  unveraͤndert
  gelassen  worden  war,  so  schienen  die  Herren  vom
Zuschusse,  wenn  sie,  um  die  große  Deputation  zu  formiren,  mit
dem  kleinen  Comité  sich  vereinigt  hatten,  wenigstens  in  einem
Hauptfalle,  der  doch  gewiß  einer  der  großen  kritischen  Faͤlle
war,  mit  einem  Ansehen  handeln  zu  koͤnnen,  vor  dem  sich