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sich  aufthat,  als  die  Comite-Herren  übernehmen  konnten  oder
wollten,  so  mochten  die  vom  Juschusse  herbeitreten.  Der  Zuschuß
  war  zu  allerlei  Dingen  nützlich;  er  konnte  auch  als
Noviziat  und  Probir-Seminarium  der  Comité-Kandidaten
gelten.

Nur  historisch  merkwürdig  konnte  er  nie  werden,  weil  er
doch  in  aller  Demuth  immer  nur  ein  Zuschuß  war  und  blieb.
Er  entwickelte  sich  nie  zur  eigenen  Subsistenz.  Er  verlor  mit
dem  Fortgange  der  Zeit  immer  mehr  an  Ansehen  und  Einfluß,
  weil  es  immer  kundbarer  und  augenscheinlicher  wurde,
wie  wenig  auf  die  Zuschüsser  ankomme.  Der  vorletzte  Landtags-Abschied,
  und  so  denn  der  neueste  Erbvergleich  bestimmte
zwar  ausdrücklich  ein  gewisses,  wichtig  scheinendes  Geschäft,
das  vom  kleinen  Comité  nicht  allein,  sondern  bloß  mit  Hülfe
des  Juschusses,  also  blos  von  der  großen  Deputation,  alljährlich
  beendigt  werden  sollte;  aber  dieses  Geschäst  war  doch
gewiß  nicht  der  Art,  daß  ein  großes  Ansehen  des  Korps,  dem
es  aufgetragen  war,  aus  der  Besorgung  besselben  entspringen
konnte.  *)

*)  S.  neuester  Erbvergleich,  S.  81.

„S.  Herz.  Durchl.  haben  bereits  ..  ..  gnaͤdigst  versichert,
unter  keinerlei  Vorwand  eine  einfeitige  Ausschreibung  —  von
treugeh.  Prálaten  und  Landschaft  nicht  verwilligter  Steuern
und  Anlagen  vorzunehmen.“

„Und  dieser  Grundsatz  wird  auch,  in  Ansehung  des  auf
obige  Art  festgesetzten  Militärbeitrags,  beobachtet,  und  wegen
dessen  Ausschreibung  sowohl  nach  der  bisherigen  Oblservanz  jährlich
  ein  Generale  an  das  Land  abgelassen,  als  auch  nach  Inhalt
des  Landtags-Abschiedes  von  1739  bei  nicht  versammeltem  all-Hemeinen
  Landtage  allemal  der  größere  Ausschuß  zusammenberufen
  werden,  um  selbigen  mit  ihm  nach  den  Zeitläuften
auch  Umständen  des  Landes  zu  vergleichen.  Es  wird  jedoch