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den  freien  Naturwirkungen  preisgibt,  ohne  von  Zeit  zu  Zeit
nachzuhelfen  oder  zu  bessern.  Viel,  was  dem  Mandat  oder
Regulativ  gemäß  immer  noch  da  war  und  da  blieb,  ward
nach  und  nach  fast  zur  unnuͤtzen  Masse,  und  viel  Anderes
wieder,  was  sich  ehedem  kaum  als  merkbare  Knospe  angesetzt
hatte,  entwickelte  sich  zu  einer  Größe,  die  öfters  im  Verhältnisse
  zum  übrigen  Ganzen  fast  monstrds  scheinen  mochte.

So  war  also  gleich  vom  Ersten  her,  und  gleich  mit  dem
Anfange  der  ersten  Periode,  eine  mächtig  wirkende  Elasticitär
in  dem  ganzen  Institur.  Eben  der  Geist  des  alleinigen  Dominats,
  der  sich  nachher  acht  Menschenalter  hindurch  gleich
blieb,  und  nur  periodenmäßig  durch  die  edleren  oder  unedleren
Prinzipien  unterschied,  aus  denen  er  entsprang,  wirkte  schon
in  der  ersten  Generation,  und  sast  schien  er  hier  im  Anfange
selbst  mit  einer  Reigborkeit  zu  wirken,  die  noch  alles  Raube
und  Geräuschvolle  einer  neuen,  ungeregelten  und  unabgeriebenen
Krast  hatte.

Noch  war  nämlich  das  neue  Institut  nicht  fünfzehn
Jahre  alt,  und  Herzog  Christoph,  der  erste  Seifter,  lebte  noch,
er,  der  die  konstitutionsmäßige  Urform  desselben  wohl  kannte,
so  hatte  schon  das  Comits  ein  großes,  neues  Recht  errungen,
das,  wie  man  haͤtte  glauben  sollen,  erst  nach  mehreren  Menschenaltern
  gesucht,  und  mehr  nur  allmählich  gewonnen,  als
mit  einem  Male  ergriffen  werden  konnte.  Der  Herzog  durfte
von  nun  an  keinen  Kassier  mehr  zum  neu  errichteten  großen
Schulden-Zahlungssond  ernennen;  sie,  die  Comité-Herren,  bestimmten
  jetzt  allein  das  Personal  der  Einnehmer.  ?)  Eine

*)  Daher  heißt  es  im  Abschied  von  1565,  die  jedo  von  gemeiner
  Landschaft  geordnete  und  künftige  Einnehmer
(.  wirt.  Grundverfassung,  S.  132)  und  (S.  152)  ihr  der