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Korps  beistehen  mußte,  dem  Manne  weit  vor,  der  bloß  die
Kasse  zu  besorgen  hatte.  *)

Auch  mußten  die  Kassiere,  die  nun  als  bloße  Officianten
des  Ausschusses  durchaus  kein  weiteres  Recht  haben  sollten,
als  was  der  Ausschuß  zu  geben  gut  fand,  neben  ihrer  Kasse,
oder  vielmehr  im  Schooße  derselben,  eine  neue  Kasse  entsiehen
sehen,  die,  ihrer  Aufsicht  entzogen,  bloß  eigene  Kasse  des
Ausschusses  war.  Sie,  die  ehedem  von  jedem  Pfennig  ihrer
Kasse  genau  gewußt  hatten,  wie  er  verwandt  worden  sey,  waren
  jetzt  verpflichtet,  beträchtliche  Summen  an  die  entstandene
Privatkasse  des  kleinen  Ausschusses  abzugeben,  um  deren
pactielle  Verwendung  sie  selbst  weiter  sich  nicht  bekümmern
durften.

Bei  dieser  Privatkasse  führte  das  Comité  selbst  die  Rechnung,
  und  kein  Ausschußstaat,  so  viele  ihrer  auch  seitdem  70)
auf  mehreren  Landtagen  zwischen  dem  Herzog  und  dem  ständischen
  Gesammrkorps  verabschiedet  sepn  mochten,  bestimmte
auch  nur  die  Totalsumme,  die  jährlich  zu  dieser  Privatkasse
abgegeben  werden  durfte.  Noch  weniger  war  in  irgend  einer
Akte  ein  Regulativ  vorgeschrieben,  wie  diese  Gelder  verwendet
werden  sollten.

Man  nahm  an,  daß  gewissenhafte  Menschen  schon  Vorschrift
  genug  in  dem  General-Normativ  finden  würden,  das

)Sie  verschwand  im  Mandat  von  1608.  Wenigstens  hat  sie
noch  das  Mandat  von  1598,  und  ich  habe  Ursache  zu  zweifeln,
daß  die  Veränderung  etwa  schon  im  Mandat  von  1599  vorkomme


*i)  Noch  im  Ausschußstaat  von  1595  ist  dieser  Privatkasse  oder  sogenannten
  geheimen  Truhe  nicht  gedacht,  sondern  sie  erscheint
wahrscheinlich  auch  zum  ersten  Male  in  dem  Mandat  von  1608.
Doch  gedenkt  ihrer  die  Geschichte  schon  während  der  Regierung
Herzog  Friedrichs.