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wegen  Verwendung  aller  der  Gelder,  die  zum  großen
Schulden-Zahlungsfond  einkamen,  ein  für  alle  Mal
zur  heiligsten  Beobachtung  eingeschärft  worden  war.  Man
verordnete  nur,  daß  eine  ordentliche  Rechnung  auch  über  diese
Privakkasse  geführt  werden  sollte.  Man  befahl,  daß  alle  Ausgaben
einzeln  specificirt  aufgezählt  werden  sollten,  weil  Rechnungen,  die
bloß  in  Bausch  und  Bogen  geführt  werden,  in  der  That  nicht
viel  besser  als  blinde  Rechnungen  sind.  Man  setzte  den  Termin
fest,  wann  diejenigen  Mitglieder  des  Comitcé,  die  diese  Privatkasse
  zu  führen  hatten,  vor  dem  ganzen  Comit  ihre  Jahresrechnung
  ablegen  sollten,  und  der  Termin  war  sehr  weislich
eben  derselbe,  an  dem  auch  die  jährliche  Generalrechnung  von
der  Administration  des  großen  Schulden-Zahlungsfonds  den
landesherrlichen  Kommissarien  vorgelegt  werden  mußte.  Denn
beide  Rechnungen  gehörten  unstreitig  zu  einem  Ganzen;  auch
mochte  leicht  ein  Rechnungsabhören  an  das  andere  erinnern.
Aber  doch  auch  nur  Anerinnerung  war  dieses.  Denn  die  Comité-Rechnung
  erschien  bloß  in  ihrer  Totalsumme  als  eine
der  Rubriken  in  dem  General-Etat  des  großen  Schulden-Zahlungsfonds,
  der  den  landesherrlichen  Kommissarien  vorgelegt
  werden  mußte;  nach  der  partiellen  Verwendung  hatten
auch  diese  eben  so  wenig,  als  die  Generalkassiere  oder  landschaftlichen
  Einnehmer  zu  fragen.

So  waren  also  aus  einem  bloßen  Kasse-Direktorium,
was  der  Ausschuß  übrigens  immer  noch  blieb,  zugleich  auch
Depositärs  einer  eigenen  Kasse  entstanden.  So  hatte  sich  der
Ausschuß  der  Kontrole  der  Einnehmer  entledigt,  die  unverkennbar
in  der  ursprünglichen  Organisation  des  Instituts  lag,  *)  und

v)  Man  darf  nur  den  alten  Eid  der  sogenannten  Landschaft-Einnehmer
  lesen,  und  sich  erinnern,  daß  auch  der  Herzog  einen