97
ein  unbefangener  Mann  scheinen  konnte.  Alle  die,  die  kunstmähig
  die  vorgelegten  Rechnungen  pruͤfen  sollten,  ob  recht
gerechnet  und  gut  dokumentirt  sey,  waren  lauter  solche,  die
allein  in  Sold  und  Pflicht  des  Ausschusses  sianden;  und  doch
sollten  vorzuͤglich  ihre  Erinnerungen  den  landesherrlichen  Kommissarien
  zum  Leitfaden  dienen!  Doch  war  diesen  ein  sicherer
  Leitfaden  solcher  Art  desto  unentbehrlicher,  da  sie  selbst
die  ganze  Rechnung  mit  allen  ihren  Belegen  bloß  bei  der
wirklichen  Abhoͤrung  zu  sehen  bekamen.  Auch  selbst  dem  Landesherrn
  wurde  kein  Eremplar  der  Rechnung,  sondern  bloß
ein  summarischer  Ertrakt  derselben  ausgehändigt.  So  ist's
bis  jetzt  noch,  und  so  war's  wohl  schon  von  jenen  Zeiten  her,
da  das  Comité  die  alleinige  Ernennung  der  Einnehmer  hatte.

Kein  Politiker  wird  leugnen,  daß,  wenn  diese  Einrichtung
Komtrole  einer  großen  Landeskasse  seyn  soll,  nicht  leicht  eine
schlechrere  Kontrole  ausgesunden  werden  mag,  und  doch  kein
Historiker  leicht  verkennen,  daß,  einige  einzelne  Menschlichkeiten
abgerechnet,  im  Ganzen  genommen  traktatenmäßig  gewirthschaftet
  worden  sey.

Man  mußte  sich  darauf  verlassen,  daß  doch  —acht  Männer
  an  der  Spitze  des  Instikuts  seyen.  Je  zahlreicher  also
das  Korps  war,  je  weniger  konnte  Willkürlichkeit  oder  Veruntreuung
  lange  sich  verheimlichen.  Man  konnte  hoffen,  daß,
wenn  irgend  ein  Klubb  oder  eine  Faktion  in  diesem  Collegium
zum  Dominat  sich  erhebe,  auch  eine  Oppositionspartie  entstehen
  werde,  deren  Klagen  oder  Senfzer  gefürchter  werden
mußren,  wenn  je  auch  ihr  Widerstand  nicht  zu  fürchten  war.
Man  mochte  immerhin  auch  darauf  zählen,  daß  doch  diese  acht
Männer  nicht  beständig  zusammen  an  einem  Orte  sich  befänden,
  also  auch  hier  schwerer,  denn  bei  irgend  einem  audern
Collegium,  das  ganze  Korps  in  einen  Klubb  sich  verwandle;

Spittler's  sémmtliche  Werte.  XIII.  Bb.  7