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und  Herkommenheiten  mit  diesem  alten  Vertrage  nicht  verstuͤnden.
  *)

Mandanten  dieser  Art  konnten  also  auch  den  Mandatarien
  das  Spiel  nicht  schwer  machen,  und  wenn  endlich  manchmal
  auch  ein  Schauer  des  Ehrgeizes  und  eine  Volition  des
pflichtmaͤßigen  Mitsprechens  sie  befiel,  weil  jene  vielleicht  selbst
auch  das  Dekorum  verschwinden  lassen  wollten,  so  war  es
oft  doch  wieder  schnell  unverkennbar,  daß  die  Ungeschicklichkeit
keine  Rechte,  und  die  Unwissenheit  keine  Autoritaͤt  behaupten
koͤnnen.  79)

»)  S.  Sattler  Gesch.  der  Herzoge.  Thl.  V.  S.  274.

**)  Auf  dem  Landtage  vom  3.  Mai  bis  15.  Juni  1622  kam  es  zu
Irrungen,  die  ungefähr  einer  der  hieher  gehörigen  Beweise  sind,
wie  sich  oft  auf  Landtagen  das  Verhältniß  zwischen  den  Ausschüssen
  und  den  übrigen  Landtagsdeputirten  gemacht  habe.  Der
Herzog  gab  in  einem  Schreiben  vom  21.  Mai  zu  erkennen,
wie  er  gehört  habe,  daß,  wenn  die  vom  Ausschusse  in  der  Deliberation
  eines  Gewissen  sich  entschlossen  hätten,  und  hierauf
den  andern  Anwesenden  in  pleno  referirt  werde,  daß  man  darauf
  sogleich  umfrage,  ehe  die  übrigen  ordentlich  darüber  nachdenken
  könnten.  Dieß  sey  nicht  billig,  man  mußte  ihnen  auch
Zeit  lassen.  Sieben  Tage  nachher  antwortete  die  Landschaft
darauf,  die  Beschuldigung  sep  nicht  gegründet.  Man  beobachte
das  Verfahren  nach  altem  Herkommen  und  dem  Landtags-Abschiede
  von  1608.  Die  fürstlichen  Proposstionen  und  Resolutionen
  würden  in  pleno'  verlesen;  darauf  immer  einige  Tage
Spatium  deliberandi  gegeben,  und  wenn  im  großen  Ausschusse
sammt  dem  Zusabe  die  Sachen  erwogen  sepen,  so  werde  alsdann
im  Plenum  votirt,  und  nach  der  Mehrheit  der  Stimmen  geschlossen.
  ·

Allein  am  3.  Juni  kam  noch  einmal  ein  fuͤrstliches  Schreiben.
  Die  Landschaft  habe  das  vorige  unrecht  verstanden,  denn
nicht  von  der  fürstlichen  Proposition  und  Resolutionen  sey  die
Rede,  sondern  daß,  wenn  man  die  Meinung  des  Ausschusses
und  Zusatzes  den  Uebrigen  kund  thue,  daß  billig  spatium  deli-7

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