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er  bei  allen  ständischen  Negociationen  den  alten,  wohlgebahnten
  Weg  gegangen,  und  schon  laͤngst  war  auch  auf  diesem
Wege  Alles  gewonnen  worden,  was  sich,  ohne  Kränkung
der  Freiheiten  des  Landes,  bloh  nach  gutem  Willen  geben  und
nehmen  ließ.  Die  Stände  verwilligten  jedesmal,  und  der
Herzog  versicherte  jedesmal,  daß  ihre  neuen  Verwilligungen
dem  alten,  vertragsmässigen  Rechte  nicht  schaden  sollten.

Nun  aber  wollte  endlich  der  Herzog  nicht  bloß  guten

Willen  für  einzelne  Fälle,  sondern  neue  Grundsätze  und  neues
Recht  haben.  Auch  suchte  er  nicht,  dieß  neue  Recht  sich  da
zu  machen,  wo  die  Unbesiimmtheit  der  alten  Recesse  oder  dos
Entstehen  neuer  Verhälmisse,  an  die  man  ehedem  nicht  gedacht
  hatte,  leicht  mitten  unter  den  alten  Verträgen  ein  neues
Recht  aufkeimen  ließ.  Nein,  er  wollte  neue  Rechte  haben,
trotz  den  alten  Verträgen!  Was  über  Alles  ging,  trotz  dem
alten  Tübingischen  Vertrage,  von  dem  doch  Jeder,  der  sonst
wenig  genug  von  der  Landesverfassung  wußte,  wenigstens  den
Namen  gehrt  hatte.

Auch  konnte  das  milde  Wort  Erläuterung,  unter
dem  die  große  NReform  durchgesetzt  werden  sollte,  fürwahr
nicht  viel  mildern.  Denn  die  Veränderungen,  die  der  Herzog
suchte,  betrafen  gerade  die  wichtigsten  Punkte  desselben,  und
die  neuen  Grundsätze  sollten,  klar  und  rein  ausgesprochen,  in
einem  eigenen  Landtags-Abschiede  kanonisirt  werden.  So  gerade
  und  offenherzig  wollte  er  verfahren,  weil  er  Recht  zu
haben  glaubte,  und  weil  er  auch  sein  Recht  erst  auf  dem  versammelten
  vollen  Konvent  des  ständischen  Gesammtkorps  gegen
  jeden  Advokaten  derselben  durchdisputiren  zu  lassen  entschlossen
  war.

Diese  scheinbare  Zuversicht  aber,  die  vielleicht  doch  mehr
aus  einer  schlauen  Berechnung  der  menschlichen  Schwächen,