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worden  war,  so  schien  jedes  Mittel  ergriffen  werden  zu  muͤssen,
um  wenigstens  einen  Theil  desselben  durchzusetzen.

Ein  neuer  Landtag  wurde  gerufen,  aber  nicht  sämmtliche
Prälaten  und  Städtedeputirte  sollten  erscheinen,  sondern
manche  der  ersteren  wurden  gar  nicht  citirt,  und  mehrere  der
wichtigsten  Städte  des  Landes  erhielten  theils  in  Bezichung
auf  die  Person  des  Deputirten,  der  kommen  dürfte,  theils  auch
in  Beziehung  auf  die  Instruktion,  die  er  milbringen  sollte,
so  gemessene  Vorschriften  von  Hof,  daß  man  den  Ausgang
des  Konvents  und  die  Resulkate  der  sogenannten  Berathschlagungen
  leicht  voraussehen.  konnte.

Es  gehört  nicht  hieber,  wie  manche  der  wichtigsten  Punkte
des  Tübingischen  Vertrages  im  Abschiede  verändert  worden
sind;  nur  eine  Verfügung,  die  landschaftlichen  Ausschüsse  betreffend,
  muß  billig  ausgehoben  werden.

Der  Herzog  blieb  dabei,  daß  nicht  nur  das  Personale  der
bieherigen  Ausschüsse  verändert,  sondern  auch  die  ganze  Verfassung
  derselben,  wie  sie  bisher  auf  einer  doppelten  Deputation
  berubte,  aufhören  mußte.  Man  schien  viel  von  ihm  erbeten
  zu  haben,  daß  er  überhaupt  nur  wieder  einen  ständischen
  Ausschuß  gestatten  wollte.  Man  mochte  froh  seyn,  daß
er  nicht  geradezu  das  Personale  derselben  bestimmte,  aber
doch  besiimmte  er,  allem  alten  Rechte  zuwider,  sogleich  die
Städte,  woraus  die  sechs  Deputirten  genommen  werden
mößten,  die  neben  zwei  Prälaten,  deren  Wahl  er  frei  ließ,
das  Ausschuß-Collegium  ausmachen  sollten.  Auch  schloß  er
wohl  nicht  nur  solche  Männer  ganz  aus,  wie  Bürgermeister
Mayer  von  Sturtgart  war,  sondern  namentlich  ging  jetzt  gegen
  Nürktingen  seine  Ungnade  so  weit,  daß,  weil  Elias  Eplin
gar  hart  widersprochen  batte,  so  sollte  auch  Nürtingen  keinen
Antbril  am  neuen  Ausschusse  haben.  Dabei  war's  ein  neues,