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Nur  war  offenbar  diese  Landschaft-Abvokatenstelle  vorerst
noch  kein  eigenes  Amt  gewesen,  das  ein  Mann  allein  zu  bekleiden
  hatte.  Er  war  bloß  zur  Hülfe,  und  also  auch  die
Arbeiten,  die  ihm  zukamen,  nur  Fullstücke,  die  etwa  noch  die
Muße  hinwegnahmen,  die  von  einem  andern,  nicht  unbedeutenden
  Amt  oder  anderwärtigen  Advokatengeschäften  übrig
geblieben.  6

Die  laufenden  Angelegenheiten  mochte  der  Sekretär  besorgen,
  mauche  der  wichtigeren  Aufsätze  wurden  von  den  Ausschußdeputirten
  selbst  entworfen,  und  nur  bei  den  wichrigsten
war  des  Advokaten  Hülfe  oder  Ratb  nothwendig.

Wenn's  also  hoch  kam,  und  wenn  künftighin  der  Geschäfte
  viele  wurden,  und  wenn  man  etwa  dessen,  den  man
brauchte,  ganz  versichert  seyn  wollte,  so  mochte  man  einen
Mann  ganz  in  Dienst  nehmen.  Daher  auch,  wie  man  auf
dem  ersten  gefährlichen  Landtage,  den  Herzog  Friedrich  1607,
gehalten  hatte,  neben  dem  Oberrath  Dr.  Broll,  der  der  ordeutliche
  Landschaft-Advokat  war,  noch  einen  zur  Mitberathung.
zu  haben  wünschte,  so  rief  man  mit  Erlaubnitz  des  Herzogs
den  Tübingischen  Professor  Dr.  Bayer  herbei.  Man  thut
wohl,  wenn  man  nicht  gleich  um  temporärer  Geschäfte  willen
neue  Aemter  errichtet.  3

Doch  verrieth  wenigstens  eine  Stelle,  die  dem  neuen
Mandat  eingerückt  worden  war,  daß,  so  nachgiebig  auch  die
neue  Regierung  Herzog  Johann  Friedrichs  zu  seyn  schien,  und
so  edelmüthig  der  Herzog  fast  Alles  wieder  aufgab,  was  der
letzte  Landtag  eingeräumt  hatte,  daß  sich  neue  Regiminal-Grundsätze
  zu  regen  anfiugen,  deren  Ausbildung  und  Anwendung
  einst  noch  gefährlicher  werden  konnten,  als  das  rasche
Zugreifen  Herzog  Friedrichs  gewesen  war.  Die  alten  Herren
aus  Herzog  Ludwigs  Jeiten  waren's  wohl  nicht,  die  an  etwas