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Rath  gehabt  zu  haben,  auch  wohl  mit  Recht  die  Entstehung
der  unbedeutendsten  einheimischen  Streitigkeiten  gefuͤrchtet  wurde,
so  verlangte  selbst  der  Vicekanzler  Dr.  Faber  uͤberall  ein  Gutachten
  der  Stände.  Er  blieb  bei  dem  Prinzip  des  Sichersten,
  so  sehr  ihn  auch  die  Verschiedenheit  seiner  und  der
ständischen  Grundsätze  ungeduldig  machen  mochte.

Die  Stände  sprachen  immer  nur  von  nöthiger  Devotion
gegen  den  Kaiser,  und  er,  der  doch  auch  nicht  undevot  war,
wollte  zugleich  die  hohen  Prärogativen  seines  Herrn  und  die
politischen  Rechte  des  Protestantismus  nicht  vergessen  wissen.
Die  Stände  wollten  immer  nur  Neutralität  haben;  er  aber
glaubte  durch  Neutralität  die  Achtung  der  Freunde  zu  verlieren,
  und  zugleich  doch  gegen  den  Feind  keine  Sicherbeit  zu
erhalren.  Er  wünschte  immer,  daß  nur  der  kleine  Ausschuß
freie  Vollmacht  zu  handeln  von  den  übrigen  Ständen  erhalten
  mdchte,  denn  diesen  hoffte  er  wohl  noch  versiändigen  zu
kènnen,  aber  bald  wollten  die  Stände  die  Vollmacht  nicht
ertheilen,  bald  schien  selbst  auch  der  Ausschuß  eine  Vollmacht
dieser  Art  gar  nicht  zu  wünschen.

Nun  aber  wurde  vollends,  gleich  nach  Fabers  Tod,")
die  ganze  Lage  des  Herzogthums  so  kritisch,  daß  mau  weder
an  Landeshoheit,  noch  Tübingischen  Vertrag  denken  mochte.
Das  Land  ward  voll  kaiserlicher  Truppen,  der  Klosterprozeß
fing  an,  und  der  alte  todtkanke  Eggenberg  zu  Wien  hoffte,
noch  Herzog  von  Wirtemberg  zu  werden,  wie  sein  Freund,
Albrecht  von  Waldstein,  Herzog  von  Mecklenburg  geworden
war.  2##)

1625.

½%)  Eegenbergius,  vixum  cadaver,  non  minora  duau  Wallenstcinius,
Praemia  se  meritum  ratus,  Wirtembergicum  Ducakum  non  minus
  unpudenter  quam  improbe  sperare  audebat.