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Und  da  zwei  Jahre  nachher  der  fast  noch  gefährlichere
Schritt  zu  wagen  war,  und  der  Heilbronnische  Konvenk,  den
kein  deutscher  Reichsfürst,  sondern  bloß  der  Minister  einer
auswärtigen,  im  Kriege  gegen  Oestreich  begriffenen  Macht
ausgeschrieben  hatte,  mit  einer  feierlichen  Gesandtschaft  zur
Tbeilnehmung  beschickt  werden  sollte,  so  hatten  wieder  die
Herren  vom  Comité  die  Haupt-Instruktion  oder  nachfolgende
Neben-Insiruktion  der  Gesandten  neben  dem  Herzog  mit  ausgefertigt.
  *)

gestorben,  und  30.  Januar  hatte  man  zu  Stuttgart  die  Nachricht.
  Schon  aber  2.  Februar  bestärigte  der  neue  Administrator
Julius  Friedrich  die  landschaftlichen  Privilegien,  und  den  Tag
darauf  nahm  er  den  geheimen  Regimentsrath  und  die  ganze
Kanzlei  in  Pflicht  und  Eid.  Was  also  Sattler  von  den  Ungewißheiten
  der  Administrations-Regierung  erzählt,  war  eine
Sache  von  ungefähr  zwei  Tagen.  Sollte  es  mit  Löflers  Abfertigung
  lo  Eile  gehabt  haben,  daß  er  nicht  etwa  einen  oder
zwei  Tage  noch  warten  konnte?  Lieber  ein  paar  Tage  später
kommen,  als  mit  einer  so  seltsamen  Vollmacht,  von  den  Landständen
  unrerschrieben,  erscheinen,  wie  sie  wohl  keiner  aller
Ubrigen  Gesandten  mitbrachte!  Doch  eben  dieses  beweist,  daß
nicht  die  Ungewißheit  der  Administrations-Regierung  die  ursache
  dieser  großen  publicistischen  Anomalie  war,  sondern  daß
sie  anderwärts  gesucht  werden  muß.

»)  Man  kann,  was  damals  vorgegangen,  nicht  völlig  klar  machen;
Sattler's  Nachrichten  sind  großentheils  zu  unvollständig.  Aus
ihrer  sorgfältigen  Vergleichung  ergibt  sich  ungefähr  Folgendes:

Erst  sollte  der  Konvent  der  vier  Crapße,  mit  denen  Orenstirn
  wegen  einer  genauern  Allianz  handeln  wollte,  zu  Ulm
sepn,  und  man  war  wegen  der  Instruktion,  die  den  nach  Ulm
bestimmten  Gesandten  gegeben  werden  sollte,  schon  so  einig,
daß  sie  wirklich  24.  Februar  1633  auögesertigt  wurde  (s.  Sattler
  VII.  Nr.  18).  Namentlich  der  Punkr,  über  den  man  ssch
nachber  mit  dem  Herzog  Administrator  entzweite,  daß  nämlich
  die  im  Wirtembergischen  liegenden  Güter  der  katholischen
Geistlichkeit  nicht  ihm,  dem  Administrator,  gehören,  sondern  zu