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Nun  aber  war's  klar,  gerade  diese  Justruktion  der  Gesandten,
  und  gerade  das,  was  auf  dem  Heilbronnischen  Konvente
  gescheben,  war  keine  der  geringsten  Ursachen,  daß  selbst
das  Kur-Collegium  1636  erklaͤrte,  der  Kaiser  sey  nicht  ver-Wirtemberg

  geschlagen  werden  sollten,  schien  schon  völlig  entschieden,
  denn  er  steht  mit  klaren  Worten  in  der  Instruktion,
die  unter  dem  Namen  des  Administrators  ausgefertigt  wurde.
Nun  aber  kam  Orenstirn's  Schreiben,  daß  der  Konvent  zu
Heilbronn  und  nicht  zu  Ulm  sepn  werde,  und  der  Herzog  Administrator,
  der  vielleicht  schon  das,  was  am  24.  Februar  unter
seinem  Namen  ausgefertigt  worden,  nie  gebilligt  batte,  oder  unterdeh
  eines  andern  Sinnes  geworden  war,  schien  jetzt  völlig
entschlossen  zu  sepn,  sein  Recht  an  jene  Güter,  das  sich  auf
eine  Schenkung  Gustav  Adolphs  gründen  sollte,  wirklich  auszuführen.
  Er  unterschrieb  also  die  Instruktion  nicht,  die  die
wirtembergischen  Gesandten  nach  Heilbronn  mitzunehmen  hatten.
(Sattler  VII.  S.  77.)  Den  Erzählungen  zufolge,  die  man  im
Gutachten  des  Kur-Collegiums  von  1656  findet,  unterschrieben
dieselben  neben  dem  jungen  Herzog  auch  ständische  Deputirte,
  und  da  leider  nach  der  Nördlingischen  Schlacht  dem  Kurkfürsten
  von  Bayern  viele  wichtig  ilche  Papiere  in  die  Hände
gefallen  sind,  da  eben  basselbe  kurfuͤrstliche  Gutachten  auch  noch
andere  Beweise  enthält,  daß  solche  Papiere  benutzt  worden
sepen  (Sattler  I.  c.  S.  99),  so  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,
daß  die  Konzipiènten  dieses  unglucklichen  kurfürstlichen  Kollegial-Gutachtens
  sehr  autheurische  Nachrichten  gehabt  haben
können.

In  der  Widerlegung  desselben  aber,  die  1637  erschien,  und
die  vielleicht  selbst  von  Dr.  Andr.  H#rkhard  herruͤhrt,  wird  behauptet,
  daß  nie  Ausschubdeputirte  zur  Unterschrift  der  Haupt-Instruktion,
  sondern  bloß  zu  Ausfertigung  eines  Nebenbefehls
(oder  Nach-Instruktion),  die  den  Gesandten  erst  nachgeschickt
worden,  zugezogen  worden  sepen.  Aber  eben  dieser  Nebenbefehl
öder  Nach-Instrubtion  bezog  sich  auf  den  fast  allein  verfänglichen
  Punkt  des  ganzen  Mandats,  auf  die  Okkupirung
fremden  Guts,  gerade  auf  das,  was  man  gegnerischer
Seits  am  übelsten  aufnahm,  daß  Wirtemberg  nicht  bloß  in  den