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mit  einem  Muth  sprachen,  der  zwar  vielleicht  im  Augenblicke
selbst  nicht  siegen  konnte,  aber  doch  dem  irre  geleiteten  Fürsten
  ein  Denkmal  in's  Gewissen  schob,  das  er  fruͤh  oder  spaͤt
ehren  mußte.

Dreimal  drohte  in  diesen  fuͤnf  Menschenaltern  seit  1638
der  Landeskonstitution  eine  große  Gefahr.  Zweimal  hat  der
Himmel  durch  gluͤckliche  Umstaͤnde  gerettet,  und  wie  es  das
dritte  Mal  zum  eigentlichen  Sturme  kam,  kommandirte  den
Angriff  ein  Mann,  dessen  ganzer  Operationsplan  entweder  die
tiefste  taktische  Unwissenheit  zeigte,  oder  die  schändlichste  Verraͤtherei
  gegen  seinen  eigenen  Herrn  und  Wohltbaͤter  verrieth.

In  den  ersten  36  Jahren,  so  lang  Herzog  Eberhard  III.
selbst  noch  regierte,  und  selbst  auch  während  der  kurzen,  kaum
dreijährigen  Regierung  seines  Sohnes  und  Nachfolgers  Wilhelm
  Ludwig,  war  für  keinen  Theil  der  ganzen  Landesverfassung
  irgend  etwas  zu  fürchten.  Es  stand  mit  der  Regierung
  selbst  ungefähr  eben  so,  wie  mit  der  Administration  der
Angelegenheiten  der  Stände.  Ueberall  ein  guter,  alter,  gleicher
  Kanzleigang,  der  eben  so  wenig  grobe  Gebrechen,  als  tiefgehende
  Verbesserungen  zuließ.

Er,  der  Herzog  selbst,  war  ein  guter  Herr,  schlicht  und
recht  und  billig,  und  von  geradem  Hausmannsverstande,  womit
  man  immer  auch  als  Regent  sehr  weit  reicht,  und  wobei
gewöhnlich  den  Unterthanen  nicht  übel  ist.  Seine  Asche
ruhe  sanft,  er  war  gerecht  und  milde,  wie  es  oft  viel  kluͤ-gere
  Fürsten  nicht  gewesen  sind.  Aber  sein  Liebling  unter
allen  Ministern  und  Raͤthen  und  Hofleuten  war  sein  Ober-Stallmeister,
  *)  und  wer  nach  diesem  am  meisten  galt,  war

*)  Friedrich  Benjamin  von  Münchingen,  Gebeimer  Rath,
Oberstallmeister  und  Frauenzimmer-Hofmeister.  Eberhard  111.