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So  kam  man  denn  also,  unbeschadet  der  Freiheiten  des
Landes,  über  die  fünfzehn  Jahre  glücklich  hinüber,  die  sowohl
nach  dem  allgemeinen  Geiste  des  Zeitalters,  als  nach  den
Gesinnungen  dessen,  der  der  Chef  der  ganzen  Landesregierung
war,  gefährlich  werden  zu  mössen  schienen.  Und  wie  auch
4693  der  junge,  siebenzehnjährige  Herzog  Eberhard  Ludwig
zur  Selbstregicrung  kam,  zugleich  aber  mit  ihm  der  unternehmende
  Kulpis  in  seine  größere  Sphäre  als  wirklicher  Geheimer
  Rath  eintrat,  *)  so  gelongen  höchstens  nur  die  kleineren
  unbedeutenderen  Projekte  der  Hofpartie.  Die  Stände
beharrten  bei  den  alten  Hauptgrundsätzen  mit  einer  Festigkeit,
die  nicht  allein  aus  Ueberlegung  entsprang,  sondern  auch  natürliche
  Wirkung  einer  seit  Jahren  her  oft  mündlich  und  schriftlich
  gemachten  Wiederholung  derselben  war.  Die  Unkundigsten
wußten  und  behielten  es,  daß  das  Land  —  Haustruppen  zu
balten  nicht  verpflichtet  sey.  Nie  konnte  es  also  mehr  gelingen,
  der  ganzen  Landesregierung  einen  militärischen  Strich  zu
geben.

Wenn's  demnach  selbst  auch  zum  Landtage  kam,  und
wenn  der  Hof  die  Negociation  noch  so  gut  einzuleiten  suchte,
so  war  doch  nie  viel  zu  hoffen,  weil,  sobald  es  zum  Hauptpunkte
  kam,  fast  jeder  Landtagsdeputirte  so  klug  war,  als  die
Comité“-Herren  selbst.  Man  machte  aber  doch  1698  einen
Versuch,  und  die  Zeiten  waren  wirklich  damals,  auch  unmittelbar
  nach  dem  Frieden,  so  gefährlich,  daß  man,  ohne  zur
Hofpartie  zu  gehhren,  den  Man,  ein  stehendes  Korps  Haustruppen
  zu  halten,  weise  finden  konnte.  Allein  die  Stände

»)  Noch  von  1692  findet  sich  bei  Sattler  eine  Urkunde,  wo  Kulpis
  bloß  Oberrath  heißt.  Daß  er  1693  Geheimer  Rath  geworden
  sep,  erzählt  Jugler  in  der  Biographie  desselben.