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sind  für  ihre  angewiesene  bestimmtere  Sphäre,  was  die  Landes-Kollegien
  für  einen  größeren,  unbestimmteren  Geschäftskreis
zu  seyn  pflegen.  Sie  präpariren  nicht  bloß  einzelne  Gegenstände,
  sondern  sie  vollenden  dieselben.  Sie  beschließen  und
verordnen  wie  jene,  und  erlassen  auch  Befehle  wie  jene,  unter
dem  obenanstehenden,  hohen  Namen  des  Landesregenten.
Noch  4736  war  bei  keiner  derselben  ein  ständischer  Deputirter,
  selbst  nicht  einmal  bei  der  sogenannten  Landrechnungs-Deputation,
  und  Herzog  Karl  Alerander  schien  die  ersten
Wuͤnsche,  die  vielleicht  wegen  Zulassung  derselben  gekommen
seyn  mochten,  mit  einer  Unbehaglichkeit  zu  erfüllen,  die  kaum
noch  zugab,  was  man  gewünscht  hatte.  5)  Jetzt  aber  finden

)  S.  Reseript  vom  16.  Oktober  1756:

„Weil  in  diesem  unserem  Herzogthum  von  Alters  her  eine
Landschaft  eingeführt  ist,  die  zwar  an  und  vor  ssch  selbst  aus
Leuten,  so  in  unsern  Pflichten  und  Diensten,  mithin  unsere
treugehorsamste  Unterthanen  sind,  besteht,  so  declariren  Wir
bei  dieser  Gelegenheit  hiemit  gnädigst,  daß  Wir  diese  in  ihren
rechtmäßigen  Privilegien  keineswegs  gekränkt  wissen  wollen.
Doch  mit  der  Limitation  und  Bescheidenheit,  daß  sie  in  ihren
billigen  Schranken  gehalten  werden,  und  nie  sich  als  Corregenten
aufführen,  sondern  einig  und  allein  auf  das  Beste  und  die  Conservation
  des  Vaterlandes  bedacht  sepn  sollen,  so  eben  nicht
darin  besteht,  daß  Partikuliers  den  größten  und  öfters  unerlaubten
  Nutzen  aus  dem  ziehen,  woraus  Uns  und  dem  ganzen
Lande  ein  ansehnlicher  und  allein  zukommender  Vortheil  zufließen
  sollte.“

„Und  damit  das  Vertrauen  beiderseits  erhalten,  hingegen
allen  übel  intentionirten  durch  den  Sinn  gefahren  werde,  so
ist  es  uns  ganz  nicht  entgegen,  daß  in  Vorfallenheiten,  welche
nach  Beschaffenheit  der  Zeit  und  anderer  Umstände  mit  der
Landschaft  communicirt  werden  können,  man  ein  gescheutes  und
aͤquitables  Sobsectum,  so  die  Wohlfahrt  des  Landes  mehr  als
Partikular-Absichten  vor  Augen  hat,  aus  deren  Cremio  zuziehe.“

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