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in  einem  auf  Brod  und  Beförderung  wirkenden  Eramen  gefragt
  wird.

Ich  sehe  schon  im  Geiste  voraus,  man  wird  bald  ein  gutes,
  deutsch  geschriebenes,  wirtembergisches  Staatsrecht
baben,  und  Mancher,  der  nicht  zu  wissen  scheint,  daß  man
aus  Büchern  vielerlei  gure  Dinge  lernen  kann,  wird  sich  wohl
bald  entschließen,  auch  noch  mehr  Unterricht  und  Wissenschaft
zu  suchen,  als  man  nach  und  nach  beiläufig  erhält,  wenn  man
mit  Gottes  Hülfe  groß  und  alt  wird.  Viele,  die  nichr  in's
Comité  koimmen,  werden  doch  auf's  Comité  siudiren,  und
Manche,  die  weder  Hoffnung,  noch  Lust  haben,  das  Comité
zu  suchen,  werden  doch  mit  einem  wahren  Kandidatenfleiß
Kenntnisse  dieser  Art  einsammeln,  weil  einmal  überhaupt  die
öffentliche  Aufmerksamkeit  diese  nützliche  Richtung  genommen
hat.  Noch  überall  hat's  gut  gethan,  wo  man  in  dem  Regierungssystem
  eines  Landes  das  Eraminiren  zu  den  Justiz-  und
Kammerstellen  eingeführt  hat;  warum  sollte  es  nicht  auch
ähnliche  nützliche  Wirkungen  im  ffändischen  Systeme  hervorbringen?
  Ach  schade,  wenn  nicht  aller  dieser  Segen  noch  ein
Segen  der  Regierung  Friedrich  Eugens  wird!

Man  müßte  wohl  recht  engherzig  und  kleinmüthig  seyn,
wenn  man  fürchten  wollte,  daß  auf  dem  künftigen  Landtage,
wenn  die  Motion  dieser  neuen  Einrichtung  gemacht  wird,  daß
etwa  einige  wenige  Deputirte,  die  vielleicht  das  Comité  zum
Jiele  ihrer  eigenen  Hoffnungen  gemacht  haben  mögen,  und
weit  sicherer  fänden,  ungeprüft  zu  diesem  Ziele  zu  gelangen,
den  allgemeinen  Wunsch  zu  hintertreiben  im  Stande  sehen.
Selbst  wenn  man  ganz  nach  niedriger,  menschlicher  Weise
rechnen  wollte,  so  müßte  doch  diese  Eramens,Idee,  auch  ohne
besondere  Justruktion  der  Deputirten,  mit  einer  großen  Stimmen-Mgjerität
  auf  jedem  Landtage  durchgehen.  Die  Summe