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sich  unterstanden,  irgend  ein  Urtheil  des  ersten  Verfassers  zu
andern,  wenn  es  auch  unrichtig  zu  seyn  schien,  weil  doch  jeder
Ausspruch  desselben,  auch  allein  schon  in  der  Beziebung,  daß
es  sein  Ausspruch  war,  denkwürdig  blieb.  Dieß  gilt  noch
mit  mehrerem  Rechte  von  allen  den  Stellen,  wo  Moser  bloß
von  projektirten  oder  angefangenen  oder  vollendeten,  aber  wieder
  verschwundenen  Arbeiten  spricht.  Sie  blieben  stehen  als
Jeugnisse  der  Thätigkeit  des  rasilosen  Mannes,  der  eben  so
unermüdet  immer  neue  Plane  entwarf,  als  längst  entworfene
Plane  ausführte,  und  blieben  stehen  als  Aufforderungen  an
die  Nachwelt,  Ideen  aufzufassen  und  Arbeiten  zu  vollenden,
die  sich  schon  ein  so  kompetenter  Richter,  wie  Moser  war,
zum  eigenen  Fleiß  ausgezeichnet  hatte.

Was  also  neu  hinzukam,  sollte  sich  nicht  in  den  Platz
des  Alten  eindrängen,  sondern  bloß  neben  dem,  was  einmal
durch  den  Namen  des  ersten  Verfassers  gleichsam  geheiligt
war,  seinen  Raum  suchen,  und  daher  auch  überall  als  neuer
fremder  Zuwachs  kennbar  bleiben,  damit  man  wissen  möge,
wer  diese  oder  jene  Stelle  zu  verantworten  habe.  So  sind
also  alle  Zusätze  in  Parenthesen  eingeschlossen,  und  alle  Anmerkungen,
  die  nicht  vom  ersten  Verfasser  herrühren,  mit
einem  eigenen  Buchstaben  bezeichnet  worden.

Eben  diese  Gewissenhaftigkeit  aber,  Jedem  das  Seinige
  zu  lassen  und  zu  geben,  macht  es  mir  auch  zur  Pflicht,
selbst  in  Ansebung  der  neuen  Jusätze  noch  eine  Scheidung
zu  machen.  Weit  der  geringste  Theil  derselben  ist  mein.
Ich  habe  weder  einen  so  reichen  Vorrath  von  kleinen  Schriften,
  die  zur  Kunde  der  wirtembergischen  Geschichte  und  Landesbeschaffenheit
  gehören,  noch  eine  so  sichere  ausgebreitete
Kenntniß  derselben,  um  ein  Werk  dieser  Art  zu  übernehmen,
als  eine  neue  Ausgabe  der  Moserischen  Bibliothek  war.  Man