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Unsere  Grundsätze,  deren  Beobachtung  ihr  nie  außer
Augen  setzen  sollt,  sind  also  folgende:

Erstlich  und  vor  allem  Uebrigensepes  gesagt:
Wir  sind  mit  der  bisherigen  Verfassung  und  Regierung  unsers
Landes  so  wohl  zufrieden,  daß  wir  durchaus  keine  wesentliche
Veränderung  verlangen.  Wir  wissen  es  wohl,  daß  wir  nicht
immer  gute  Regenten  hatten,  und  daß  es  oft  selbst  unler
guten  Regenten  schlechte  Zeiten  und  einzelne  unentschuldbare
.Ungerechtigkeiten  gab,  denen  die  bisherige  Landes-Konstitution
nicht  zu  sieuern  vermochte.  Aber  des  Guten  war  am  Ende
doch  immer  mebr,  als  des  Bösen,  und  wie  es  mit  der  bisberigen
  Verfassung  und  Regierungsart  gehe,  das  wissen  wir
jetzt  aus  Erfahbrung,  allein  mit  den  meisien  wesentlichen  Veränderungen
  müßten  wir  erst  ein  großes  Erperiment  machen.

Also  leine  wesentliche  Veränderung,  sendern  nur  Wiederbersiellung
  der  wahren  Konstikuticn,  bei  der  unsere  Vorväter
so  glücklich  acwesen  sind,  und  die  allmählich  im  Laufe  der
Zeiten  gelitten  zu  haben  scheint.  Nur  neue  Ansialten  zur  besseren
  Verwahrung  und  Garontie  dessen,  was  kundbar  unsere
gure  Landcsverfassong  ausmacht.  Nur  Abhelsung  mancker
Gebrechen,  die  rbeils  im  Regiminal  Sysiemc  des  Landes,  theils
aber  auch  in  der  ffändischen  Verfassung  selbst,  nach  und  nach
eingerissen  sind.

Die  Grundlinien  der  Gewaltverkheilung  zwischen  dem
Landeäberrn  und  den  Ständen  sind  von  unsern  Vorvätern  so
weise  gezogen  worden,  daß  wir  Jedem  muthig  entgegentreten
zu  müssen  glauben,  der  sie  zu  Gunsten  des  einen  oder  des
andeinn  Theils  ändern  wollte.

Wir  sind  eben  so  lebhaft  überzeugt,  daß  das  Land  ein
unglückliches  Land  ist,  wo  der  Regent  nicht  die  ndthige  Gewalt
  zum  Regieren  hat,  als  ganzer  Erust  es  uns  ist,  die