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Treue  in  der  Beobachtung  der  Amtspflichten  dadurch  gestoͤrt
  wird.

Es  ist  ja  auch  sattsam  aus  der  Historie  bekannt,  daß
weiland  Könige,  die  in  solchen  winkürlichen  Aufkündigungen
oder  Entsetzungen,  oder  ähnlichen,  fast  gleichgeltenden  und  nur
milder  scheinenden  Maßregeln,  die  groͤßte  Fülle  ihrer  Regentengewalt
  zu  genießen  glaubten,  zuletzt  zu  einer  so  lebendigen
Wahrnehmung  des  daraus  entspringenden  Schadens  gekommen
sind,  daß  sie  selbst  jede  weitere  Ausübung  dieses  vermeinten
Rechts  aus  freier  Entschliesung  durch  ein  Fundamentalgesetz
ihres  Reichs  verboten  haben.

Noch  ergibt  sich  hiebei  für  unser  liebes  Vaterland  eine
wichtige  individuelle  Betrachtung,  die  wenigstens  nicht  jedem
anderen  deutschen  Staate  eben  so  nahe  liegt.

Es  steht  nämlich  in  Gottes  Hand,  wie  es  endlich  noch
mit  dem  Wesen  in  Frankreich  werden  wird.  Hält  sich  aber
der  Zustand  wie  gegenwärtig,  und  wird  die  republikanische
Verfassung  etwa  auch  nur  ein  Menschenalter  lang  die  Festigkeit
  behalten,  die  zu  einem  frohen  Lebensgenuß  nothwendig
ist,  so  hat  jeder  könftige  Regent  unseres  lieben  Vaterlandes
die  Liebe  seiner  Rätbe  und  Diener  und  die  wohlwollenden  Gesinnungen
  des  Mittelstandes,  der  größerentheils  aus  Räthen
und  Dienern  des  Fürsien  besteht,  weit  sorgsältiger  zu  pflegen,
als  ehedem  norhwendig  war.  Denn  ach!  Gott  bewahre  uns
dafür,  daß  sich  das  persduliche  Attachement  an  Vaterland
und  Fürstenhaus  durch  eine  allmäblich  entstehende  Emigrationslust
  in  eine  gewisse  Kosmopoliterei  auflöse.  Nichts  ist
für  kleine  Staaten  gefährlicher  als  dieses,  weil  ihre  Erhaltung,
die  eben  so  sehr  von  der  Habsucht  der  großen  Mächte,  als
von  der  republikanischen  Epidemie  bedrohr  wird,  fast  keine
andere  Grundlage  haben  kann,  als  allgemeine  Liebe  und