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berzlichste  Zugethanheit  besonders  des  Mittelstandes,  der  doch
am  Ende  fast  immer  den  Ton  der  Zufriedenheit  oder  Unzufriedenheit
  angibt.

Es  scheint  uns  auch  eine  so  viel  dringendere  Verpflichtung,
  für  die  klare  Sanktionirung  dieses  Artikels  zum  Besien
unseres  Vaterlandes  und  unseres  innigst  geliebten  Fürstenbauses
  zu  sorgen,  da  der  Regent  selbst,  gewöhnlich  bei  Maßregeln
dieser  Art,  mehr  nur  das  Spiel  gewisser  Partien  ist,  die  ihren
  Nepotismus  oder  andere  unedle  Leidenschaften  zu  befriedigen
  suchen,  als  daß  er  aus  freiwilliger  Entschließung  dazu
greifen  sollte.  Was  liegt  aber  jenen  Partien  daran,  die  nur
augenblickliche  Befriedigung  ihres  Privat-Interesse  haben  wollen,
  wenn  der  Staat  darüber  zu  Grunde  gehr,  oder  wenigsiens
  seine  sicherste  Grundveste  untergraben  wird?

Dieß  sey  also  das  Erste  in  Beziehung  auf  die  Regierungs-Verfassung
  des  Landes,  daß  in  dem  künftigen  Landtags-Abschiede
  die  Inamovibilität  der  herzoglichen  Räthe  und
zur  Landes-Administration  gehdrigen  Diener,  ohne  ordentliches
  Urtheil  und  Recht,  klar  ausgedrückt  werde.

Mehr  Ueberlegung  und  eine  noch  sorgfältigere  Fassung
verbient  der  6  "

zweite  Punkt,  der  den  Adel  und  das  immer  stärkere
Eindrängen  desselben  in  die  wichtigsten  Aemter
des  Landes  betrifft.

Wir  sind  lange  bei  uns  selbst  angestanden,  ob  wir  euch
diesen  Punkt  auszeichnen  sollten,  da  wir  ihn  namentlich  in
den  gegenwärtigen  Zeiten  ungern  berührten,  weil  so  mancher
Akterpolitiker,  ohne  Rücksicht  auf  die  Verfassung  und  Lage
des  Landes,  von  dem  er  spricht,  das  Interesse  des  Regenren
und  das  Interesse  des  Adels  geradezu  für  ein  und  ebendasselbe
ausgibt,  und  so  mancher  Brausekopf,  der  sich  bloß  mit  den