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ruhen,  weit  das  nicht  zu  Gunsten  des  Adels,  was  in  Wirtemberg
  allmählich  Sitte  geworden  zu  seyn  scheint.

So  kenut  man,  wie  wir  gewiß  wissen,  zu  Hannover  In
dem  Hofraths-Collegium,  das  dem  herzoglichen  Regierungs-Collegium
  parallel  stehr,  durchaus  keine  besondere  adeliche  Bank,
obschon  selbst  Grafen  in  diesem  Collegium  sitzen.  Der  Edelmann
  und  der  Graf  sitzt  und  votirt  nach  seiner  Anciennetät
im  Collegium,  und  der  Chef  des  Collegiums  ist  eben  so  oft
ein  Bürgerlicher,  als  ein  Edelmann.  Auch  genießt  letzterer
bei  Verschickungen  nie  höhere  Diäten,  als  jener.

Aehnliche  Beispiele  finden  sich  genug  auch  im  Oestreichischen
  und  Preußischen.

So  wenig  nun  zwar  das,  was  in  einem  Staate  Sitte
und  Einrichtung  ist,  nothwendig  auch  Normativ  für  einen
andern  Staat  zu  werden  braucht,  so  auffallend  muß  es  uns
doch  seyn,  gerade  in  unserem  Vaterlande,  wo  sich  gar  kein
landständischer  Adel  findet,  und  zu  Auszeichnungen  solcher  Art
gar  kein  Grund  ist,  in  den  wichtigsten  landesherrlichen  Kollegien
  den  Adel  als  ein  eigenes,  mit  besonderen  Vorzügen  begabtes
  Korps  eine  Nolle  spielen  zu  sehen.

Wir  haben  nicht  udthig,  weitläufig  in's  Andenken  zu
bringen,  daß  es  ehedem  nicht  so  gewesen  sey.

Noch  vor  ungefähr  hundert  Jahren,  da  der  Chef  des
R  gsraths-Collegiums  gewoͤhnlich  den  Namen  Kanzler
der  Virekangler  trug,  war  diese  Stelle  gewöhnlich  mit  einem
Bürgerlichen  besetzt.

Noch  vor  etlich  und  dreißig  Jahren  war  Günther
Albrecht  Renz  erster  Kreis-Direktorial-Gesandterz
  jetzt  ist  die  ganze  Gesandtschaft  mit  Adel  besetzt.

Noch  vor  ungefähr  fünfzehn  Jahren  wußte  man  nichts  von
adelichen  Räthen  im  Kammer-Collegium;  jetzt  führen  drei

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