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damit  wir  jedesmal  dem  Vaterherzen  unseres  Regenten  unsere
  unterthänigsten  Bitten  nahe  legen  können,  sondern  auch
um  unserer  lländischen  Ausschüsse  willen  und  um  unserer  selbst
willen  ist  es  böchst  nothwendig.

Die  Erfahrung  bat  wohl  überall  genug  gezeigt,  daß  die
landständischen  Ausschüsse  oder  interimistischen  Korps,  so  gut
sie  auch  eingerichtet  werden  mögen,  allmählich  ausarten,  und
zum  Nachtheile  derer,  von  denen  sie  bloß  interimistisch  kousiikuirt
  sind,  um  sich  greifen,  oder  am  Ende  gar  in  eine  Art
von  politischer  Schlassucht  verfallen,  und  nicht  mehr  thun,
was  ihres  Amtes  ist,  wenn  nicht  das  Gesammtkorps  der
Stände  von  Zeit  zu  Zeit  Haussuchung  anstellt.

Mit  unserer  Haussuchung  und  Revision  muß  es  aber
immer  eine  gar  klägliche  Sache  werden,  wenn  wir  nicht  bäufiger
  als  bisher,  und  könftighin  zu  gewissen  fesigeselzten  Terminen,
  zusammenkommen.

Wir  verstehen  es  bald  nicht  mehr,  wie  wir  es  zu-machen
haben,  wenn  wir  visitiren  wollen.  Denn  Rechte,  die  dreißig,
vierzig  Jahre  lang  nicht  ausgeübt  werden,  und  zu  deren  Ausübung
  nothwendig  eine  beträchtliche  Summe  historischer  und
staristischer  Kenntnisse  erfordert  wird,  müssen  bald  so  gut  als
verloren  seyn.  Leider  müssen  wir  sogar  noch  beisügen,  daß
es  schon  Kenntnisse  voraussetz#,  die  wir  bei  so  lange  ausbleibenden
  Landtagen  von  einem  großen  Theile  unserer  Mitbrüder
  nicht  einmal  fordern  können  —  nur  gehörig  zu  wissen
und  zu  fühlen,  daß  es  wirklich  an  den  nöthigen  Visitators=Kenmnissen
  fehle.

Auch  kommr  doch  in  der  That  oft  die  Visitation  zu
spit.  Der  Schaden  ist  längst  gescheben,  und  die  patriotische
Gerechtigkeit  scheint  zur  grausamen  Strenge  oder  gar  zur  sogenannten
  Animosität  zu  werden,  wenn  man  Männer,  die