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von  Langem  her  verwöhnt  sind,  allmählich  wieder  zur  Ordnung
  bringen,  und  Pflichtwidrigkeiren,  die  schon  vor  mehr
als  zehn  Jahren  sich  zugetragen  haben,  gehörig  rügen  will.

Gewiß  wenn  nicht  endlich  aller  Gemeingeist  vollig  verfliegen
  soll,  so  müssen  wir  wenigstens  alle  zehn  Jahre  zusammenkommen.


Die  Kosten,  die  es  machen  wird,  mögen  eurc  letzte  Sorge
sepn.  Jeder  Damm,  den  man  zu  Erhaltung  seines  Grundstücks
  bauen  muß,  kostet  Geld,  und  was  wir  durch  solche  periodische
  allgemeine  Landtage  erhalren  wollen,  ist  fürwahr
dieses  kleinen  weiteren  Aufwandes  werth.  Denn  ihr  babt  nie
zu  vergessen,  daß  in  der  ständischen  Verfassung  unseres
  Baterlandes,  wenn  sie  sich  zweckmäßig  erhalten  soll,  noch
weit  mehrere  und  wichtigere  Verbesserungen
nothwendig  sind,  als  im  Regiminalsysteme  desselben,  und
diese  Verbesserungen,  obschon  manche  derselben  einzig  in  der
Willkür  des  allgemeinen  Deputirten-Konvents  siehen,  werden
doch  nicht  gleich  auf  diesem  oder  dem  nächsten  Landtage  zu
Stande  kommen.

Wir  zeichnen  auch  hier  nur  die  Hauptpunkte  aus:

a)  keiner  soll  mehr  nach  Endigung  dieses  Landtages
als  neues  Mitglied  in  den  engeren  Ausschuß
kommen,  der  nicht  vorher  ein  gehöriges,  öffentliches
  Eramen  vor  dem  gesammten  Regierungsraths-Collegium
  und  in  Gegenwart  des  engeren
  Ausschosses  bestanden,  und  darin  bewiesen
habe,  daß  er  einen  ordentlichen,  schriftlichen
Aufsatz  zu  machen  im  Stande  sey,  auch  die  Verfassung
  unseres  Vaterlandes  verstebe.

Wir  wissen  wohl,  daß  es  bei  einer  Stelle,  wie  die  eines
Assessors  im  engeren  landschaftlichen  Ausschusse  ist,  wohl  eben