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Advokaten  zu  Stuttgart,  dessen  patriotische  Gesinnungen  uns
bekannt  waren,  auf  den  ausgeschriebenen  Landeskonvent  zu
deputiren.

Unser  Beispiel  waͤre  vielleicht  gerade  ein  solches  gewesen,
wie  das  erste  dieser  Art  seyn  muͤßte.  Jeder  weiß,  daß  es  mit
unserer  Municipalität  in  Beziehung  auf  Kenntnisse  und  Kultur
  weit  besser  steht,  als  mit  vielen  anderen,  und  Jeder  weiß
auch,  mit.  welchem  gegründeten  Zutrauen  wir  euch  die  Besorgung
  unserer  Angelegenheiten  und  Wünsche  übertragen  konnten.

Nichts  hat  daher  auch,  uns  und  euch,  von  einer  solchen
patriotischen  Probe  der  Selbstverleugnung  abbringen  können,
als  allein  die  Betrachtung,  daß  es  nicht  gut  seyn  mochte,
gleich  bei  Eröffnung  eines  so  wichtigen  Tages,  als  dieser
nach  so  langer  Zeit  wieder  eintretende,  allgemeine  Landtag
ist,  einen  Punkt  rege  zu  machen,  der  rechtlich  streitig  scheinen
könnte,  und  zu  dessen  Veränderung  vielleicht  der  vorläufige
landesherrliche  Konsens  manchem  parteiischen  oder  etwa  auch
unparteiischen  Manne  durchaus  nothwendig  scheinen  dürfte.

Wir  bemerken  dieß  hier  ausdrücklich  in  dieser  euch  zugebenden
  Neben-Instruktion,  damit  es  aktenmäßig  auf  die  Nachwelt
  kommen  möge,  daß  wir  wohl  daran  gedacht  haben,  was
eigentlich  zum  Besten  des  Vaterlandes  geschehen  müßte,  und
daß  wir  uns  nur  durch  Beweggründe  haben  abhalten  lassen,
die  die  Nachwelt  zwar  vielleicht  in  rechtlicher  Beziehung  unrichtig,
  aber,  wie  wir  hoffen  und  wünschen,  nicht  in  Rücksicht
auf  unsere  Gesinnungen  verwerflich  finden  wird.  Ach!  wir
wissen  wohl,  wie  viel  an  diesem  Punkte  liegt!

So  denn  erst  könnte  der  sogenannte  allgemeine  Landes-Konvent
  ein  Korps  der  verständigsten,  kenntnißvollsten,  gutdenkenden
  Männer  des  Landes  werden.  So  erst  würde
wahre,  allgemeine  Theilnehmung  und  patriotischer  Gemeingeist