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entstehen.  So  erst  wuͤrden  selbst  auch  die  Mißbraͤuche,  die
zum  großen  Nachtheil  des  gemeinen  Wesens  bel  den  Municipalitäten
  oder  Magistraten  eingerissen  sind,  auf  dem  Landtage
  leichter  verbessert  werden.

Mag's  denn  also  seyn,  daß  vielleicht  zu  allem  diesem
noch  nicht  Zeit  ist!  Mag  vielleicht  auch  seyn,  daß  sich  die
Hoffnung  etwa  über  alle  Erwartung  schnell  realisirt,  bei  einer
endlich  allgemein  verbesserten  Erziehung  der  Bürger  bald  auch
die  Municipalitäten  oder  Stademagistrate  des  Landes  so  besetzt
  zu  sehen,  daß  der  Wunsch  weit  weniger  dringend  wird,
auch  andere  Deputirte,  als  bloß  solche,  die  aus  jener  ihrer
Mitte  genommen  sind,  auf  dem  Landtage  zu  finden.

Nur  ist  es  uns  demnach  unter  den  gegenwärtigen  Umsiänden
  desio  wichtiger  gewesen,  den  Irrthum,  den  der  engere
Ausschuß,  so  viel  sich  aus  allen  seinen  bisherigen  Wahlen
schließen  läßk,  gehabt  zu  haben  scheint,  ausdrücklich  rügen  zu
lassen,  und  wir  würden  gut  finden,  wenn  dem  künftigen  Ausschusstaat
  bestimmt  die  Worte  eingerückt  würden:  daß  jeder
geborene  wirtembergische  Bürger,  der  im  Lande
wohnt  und  vorher  ein  gehöriges  öffentliches
Eramen  bestanden,  auch  nicht  in  besonderen
landesherrlichen  Pflichten  steht,  zum  engeren
Ausschusse  gewählt  werden  könne.

Zu  dieser  bloß  bestimmteren  Fassung  einer  schon  längst
im  Ausschußstaate  stehenden  Stelle  wird  es  bei  den  dießmaligen
  Landtags-Verathschlagungen  so  viel  eher  Gelegenheit  geben,
  da  doch

c)  ein  ganz  neuer  Ausschußstaat,  selbsi  wenn
im  Allgemeinen  die  bisherige  Einrichtung  des  Ausschusses  gelassen
  werden  sollte,  wird  verfaßt  werden  müssen.