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daß  dem  künftigen  Ausschußstaat  die  Verpflichtung  eingeruͤckt
werden  müsse,  alljährlich  den  Pralaten  und  Municipalitäten
des  Landes  einen  cirkulirenden  Rapport  zu  erstatten,  was
dieses  Jahr  über  gearbeitet  worden  sey,  und  welche  Verhandlungen
  mit  der  Landesregierung  statt  gehabt  haben.

Diese  Rapporte,  durch  welche,  wie  wir  hoffen,  manche
Ideen  und  wichtige  historische  Norizen  in  Umlauf  kommen
werden,  geben  alsdaun  bei  jedem  künftigen  Landtage  die  erste
Grundlage  ab,  wonach  sich  die  Deputation,  vor  welcher  der
engere  Ausschuß  Rechenschaft  geben  muß,  einigermaßen  richten
  kann.

Und  damit  es  nicht  bloß  etwa  ein  kahles  Melden  unbedeutender
  Nachrichten  sey,  so  soll  jedem  solcher  Rapporte
  ein  ausführlicher  Etat  der  noch  bestehenden
  Landesschulden  und  dießjährigen  Landes-Einnahmen
  beigelegt  werden,  mit  der  gehdrigen  Benachrichtigung,
  wohin  die  Summen  der  Einnahme  gekommen,
die  nicht  zur  Tilgung  der  Landesschulden  verwendet  worden
sind.

Wir  haben  nicht  nöthig,  euch  in's  Andenken  zu  bringen,
  daß  dieß  ein  Punkt  ist,  an  dem  uns  Alles  liegt,  und
daß  wir  lieber  in  manchem  Anderen  nachgeben  würden,  als
in  diesem,  der  einen  so  unmittelbaren  Einfluß  auf  die  künftige
  Verbesserung  der  ständischen  Organisation  hat.

Ueberall  eher  mag  ein  Geheimniß  seyn,  als  in  Geldsachen,
  und  in  jeden  anderen  Geldsachen  eher,  als  da,  wo  es
die  Administration  eines  großen,  durch  gemeinschaftliche  Anstrengung
  zusammengebrachten  Fonds  betrifft.

Wir  zeichnen  daher

4)  noch  Einiges  besonders  aus,  was  sich  auf  die  künftige
  Kassen-Organisation  bezieht,  und  theilen  euch  hier  unsere