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Dekrete  des  Ausschusses,  existirt,  so  wird  es  auch  mit
der  Publicität  des  Ausgaben-Erats  selbst  oder  der  jährlichen
Kommunikation  desselben  an  die  Municipalitäten  des  Landes
wenig  Schwierigkeiten  mehr  haben.  Denun  sollen  wir,  die
Municipalitäten  des  Landes,  nicht  wissen  dürfen,  wie  viel  noch
unser  Gesammtkorps  schuldig  sen?  Nicht  wissen  dürsen,  was
die  Ausführung  dieser  und  jener  gemeinnützigen  Unternehmung
gekostet  hat,  zu  der  wir  im  Allgemeinen  unsere  Einwilligung
gegeben  haben?  Nicht  wissen  dürfen,  wie  hoch  sich  die  jährlichen
  Summen  belaufen,  die  die  Ausschuß-Einrichtung,  sammt
Allem,  was  im  ganzen  Umfange  dazu  gehören  mag,  nothwendig
  macht?

Wir  müssen  doch  nie  ganz  vergessen,  daß  wir,  die  Municipalitäten
  des  Landes,  der  Herr  sind,  und  sie,  die  Ausschuß-Verordneten,
  unsere  Haushalter.  Der  beste  Haushalter  aber
wird  endlich  eigenwillig,  brummisch  und  zuletzt  gar  vom  Herrendünkel
  befallen,  wenn  der  wahre  Hetr  selbst  nicht  fleißig
zusieht  und  gehdrig  dazwischen  spricht.  Es  geht  gewöhnlich
auch  hier  in  großen  Staatswirthschaften,  wie  in  Privat-Oekonomien.
  Der  Augenblick  ist  schmerzhaft,  bis  verzogene,  alte,
im  Ganzen  vielleicht  wohl  noch  ziemlich  gute  Hausverwalter
an  eine  allein  wahre,  aber  nun  einmal  neue  Ordnung  sich
gewöbnen.  Unterdeß  Ordnung  muß  seyn,  und  wenn  etwa
auch  die  Unordnung  noch  so  lange  ber  und  noch  so  ziemlich
unschädlich  war.

Ist  erst  vermittelst  einer  solchen  Publicität  dieser  Grund
einer  wahren  Ordnung  im  ständischen  Finanzwesen  gelegt,  so
mag  immerhin  vorerst  die  Form  der  bisberigen  landschaftlichen
Rechnungsabhör  eben  dieselbe,  wie  bisher,  bleiben,  so  wenig
sie  auch  das  ist,  was  sie  seyn  soll.  Das  Radikal-Uebel  ist