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brochen,  als  kaiserlicher  General-Feldzeugmeister  zur  Armee
nach  Italien  gegangen,  und  blieb  auf  dem  Schlachtfelde  bei
Guastalla.)

Nun  produeirte  die  Fürstin  von  Teschen  ein  Testament,)
kraft  dessen  sie  Universalerbin  sey.  Sie  sprach  die  Rechte
einer  rechtmähigen  Gemahlin  an,  berief  sich  zum  Beweise  der
Trauung,  und  zwar  der  Trauung  zur  Rechten,  auf  das  amtliche
  Attestat  des  Priesters,  legte  auch  den  Ehekontrakt  vor,
der  acht  Jahre  nach  geschehener  Trauung  zwischen  ihr  und
ihrem  Prinzen  errichtet  worden  sey,  und  nahm  jetzt  auch  das
Wappen  und  den  Namen  einer  Herzogin  oder  Prinzessin  von
Wirtemberg  an,  erhielt  so  am  Dresdener  Hofe  die  Kondolenzen.

So  ließ  sie  denn  also  auch  vom  Hofe  zu  Stuttgart  den
Witthum  fordern,  der  ihr,  als  verwirtweten  Prinzessin  von
Wirtemberg,  kraft  ihrer  Ehepakten  zukomme.

Siebegreife  wohl,  erklärte  sie  jetzt  offenherzig  gegen  den  regierenden
  Bruder  ihres  sel.  Gemahls,  gegen  Herzog  Karl  Alerander,
daß  man  es  ihr  zum  Nachtheil  auslegen  könne,  die  Erklärung
der  geschehenen  ehelichen  Verbindung  so  lange  hin  aufgeschoben
zu  haben;  aber  der  Prinz  habe  seine  guten  Gründe  dazu  gehabt,
  und  immer  erst  gewünscht,  ein  sscheres  Etablissement  zu
haben,  ehe  er  mit  dieser  Erklärung  hervortrete.  Auch  seyen
nicht  nur  durch  den  ersten  Artikel  des  Heirathskontrakté  ihre
Rechte  in  dieser  Sache  binlänglich  gesichert,  sondern  sie  dürke
sich  auch  kühn  darauf  berufen,  ob  nicht  der  Prinz  erst  eigentlich
  durch  die  Verbindung  mit  ihr  sein  Glück  gemacht.  Sie
habe  ihn  zu  einer  Zeit  unterstützt,  da  es  ihm  sonst  übcrallher
gefehlt  habe.  .)

.

*)  19.  September  1754.
*2)  Von  1723.
%  )  Pendant  qu'il  wanquait  drutre  ressort  pour  saire  33  lortune.