Es  ist  leicht  zu  denken,  wie  betroffen  der  Bruder  des
Verstorbenen,  der  regierende  Herzog  Karl  Alerander,  uͤber  alle
diese  Nachrichten  war.

Man  fing  aber  weislich  gar  nicht  mit  der  Frage  von
der  Mißheirath  an,  so  genau  man  es  uͤbrigens  auch  betrachtete,
  ob  man  nicht  davon  anfangen  koͤnne,  und  so  sehr  man  wohl
ahnete,  daß  sich  doch  wohl  auch  diese  Frage  machen  lassen
moͤchte,  da  ein  polnisches  Fräulein  von  Buckom  und  ein  geborner
  Prinz  von  Wirtemberg  keine  gleiche  Partie  zu  seyn
schienen.  *)

Allein  das  Fraͤulein  von  Buckom  war  schon  durch  ihre
erste  Vermählung  Fürsiin  von  Lubomirsky  geworden,  und
nach  der  Ehescheidung,  die  ihr  den  Namen  Lubomirsky  wieder
genommen  haben  mochte,  hatte  sie  der  Kaiser  in  den  Reichsfürstenstand
  unter  dem  Namen  der  Fürstin  von  Teschen  erhoben,
  also  erst  polnische  Fürstin  und  dann  gar  Reichsfürstin.

Dieß  alles  war  überdieß  schon  einc  alte,  etliche  und  zwanzigjährige
  Geschichte  gewesen,  wie  sich  der  selige  Prinz  mit
ihr  hatte  trauen  lassen,  und  so  war  also  das  Fräulein  von
Buckom  ganz  aus  dem  Andenken  verschwunden,  und  man
dachte  nur  an  die  Fürstin  von  Teschen.

Aber  ein  Hauptfehler  gegen  die  Hausgesetze  war  bei  der
ganzen  Heirath  nicht  zu  verkennen:  sie  war  ohne  Vorwissen
und  Einwilligung  des  damals  regierenden  Herzogs  von  Wirtemberg
  geschlossen  worden,  und  so  gewiß  die  Fürstin  zu  seyn
glaubte,  daß  ihr  seliger  Prinz  dem  damals  regierenden  Herzog
  Eberhard  Ludwig  und  sogar  auch  dem  Erbprinzen  desselben

*)  Sie  selbst  erklärte  auch:  „Von  einer  Hlesalliance  möge  doch
hier  nicht  die  Rede  seyn,  da  sie  d'one  samille  de  distinction  de
Pologne  et  elevée  à  lo  dignité  d'une  Duchesse  d'Empire  par
la  grace  de  IEmpereur  sep.“

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