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und  Herrn,  Herrn  Carl  Alexander,  regierenden  Herzog  zu
Wirtemberg  ete.  und  der  durchl.  Frau,  Frau  Ursulen  Catharinen,
Fürsiin  von  Teschen,  verwittweten  Fürstin  und  Prinzessin  von
Wirtemberg  und  Toͤckh  nach  dem  am  .49.  September  4756.
erfolgten  Ableben  des  durchl.  Fürsten  Friedrich  Ludwigs  von
Wirtemberg  dahero  weil  nur  Hochbenannter  Höchsiseliger  Herr
Herzog  Durchl.  diese  durchlauchtigste  Fürsiin  vor  Gemahlin  und
Testamentserbin  des  nur  jetzt  gedachten  böchsisel.  Prinzen
nicht  erkennen,  und  als  dessen  Wirtib  den  Nahmen  und  Wappen
  des  Hochfürsitl.  Wirtemb.  Haußes  zu  führen,  und  sich  zu
gebrauchen  gestatten,  noch  auch  das  ihr  verschriebene  Witthum
zugesiehen  aussetzen  und  reichen,  ingleichen  dessen  aus  Mantua
  zurückgekommene  Equipage  sammt  der  übrigen  in  den
Wirtemb.  Landen  befindlichen  Verlassenschaft  derselben  als  seiner
  Testamentserbin  nicht  ausantworten  wollen,  einige  Irrungen
  und  Streit  entstanden,  und  selbige,  weil  die  deßfalls  unter
  Hand  gewesene  Traktaten  durch  den  unverbofsten  und  fruͤhzeitigen
  Todesfall  des  regierenden  Herrn  Herzogs  Hochfürfil.
Durchl.  unterbrochen  worden,  noch  ferner  und  bis  dato  mit
dem  durchl.  Fürsten  und  Herrn  Carl  Rudolph  ete.  als  Obervormündern
  des  unmündigen  Herrn  Herzogs  Carl  Eugen  etc.  und
Administratorn  der  nun  genannten  sämmtlichen  Wirtemberg.
Lande  continuiret:  dennoch  nunmehr  solche  sämmtlich  nach
gepflogener  gütlicher  Handlung  folgender  Gesialt  von  Grund
aus  gehoben  und  verglichen  worden,  daß  nämlich

4)  der  durchl.  Fürst  und  Herr,  Herr  Carl  Nudolph,  Herzog
  zu  Wirtemberg  und  Teck  ete.  vor  sich  und  als  Obervormund
und  Administrator  der  sämmtlichen  Wirtembergischen  Lande
die  durchl.  Frau  Fürstin  Ursulen  Catbarinen  von  Teschen,
nunmehro  vor  des  Höchstsel.  Herrn  Fürsien  und  Prinzens
Frlederich  Ludwigs  Hochfürsil.  Durchl.  Gemahlin  und  Wittib,