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ministratorem  und  Ober-Vormundern  auf's  allerverbindlichste,
Rechtsbeständigsie  und  kräfftigsie  dahin

5)  Als  Testamentserbin  Ihres  Hochsiseel.  Herrn  Gemahls
Hochfürsil.  Durchlaucht  nicht  nur  dessen  großen  weissen  mit
Diamanten  versezten  Adlerorden,  sondern  auch  außer  denen  in
vorstehendem  dritten  Puncten  benannten  Sachen  und  Siüken,
so  ibr  ausgeantworttet  worden,  allen  dessen  übrige,  in  denen
Wirtembergischen  Landen  befindliche  Verlassenschafft,  und  dessen
  in  der  Casseite  und  sonsien  gewesene  Pretiosa,  auch  den
übrigen  Resi  der  Mantuanischen  Kqoibage,  und  alles,  so  ihr
nicht  in  vorsiebenden  zu  verabfolgen  ausdröklich  versprochen
worden,  dem  Hochfürstl.  regierenden  Hauß  Wirtemberg  und
dessen  Herrn  Aclministratore  und  Ober-Vormunden  Hochfürftl.
Durchlaucht  vellkommen  zu  überlassen,  und  sowohl  dißfalls,
als  auch

6)  Wegen  aller  und  jeden,  an  dasselbe  bisanhero  gemachte,
oder  noch  künfftig  machen  könnende  Ansprüche  und  sonstige
Praetensionen,  insonderheit  und  nahmentlich  aber

4)  wegen  eines  höhern  Widdums,  als  in  gegenwärtigem

Verglich  derselben  zugestanden,  und  von  ihr  angenommen

worden,

2)  wegen  Ihres  Höchstseel.  Herrn  Gemahls  Anteils  an  dem

Mörchingischen  Kausschilling,  und

3)  in  Ansehung  aller  Güter,  Meliorationen  derer  in  der

Cassette  und  sonsten  besundenen  Pretiosorum,  und  auch

4)  deren  samtlichen  Allodialsiücken,

nicht  das  mindeste  weiter  zu  praetendiren,  inmaßen  Sie  Sich
davon  hiemit  gänzlich  loß  sagen,  derselben  sich  begeben,  und
allen  und  jeden  dißfalls  formirten  oder  noch  etwa  künfftig