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zu  Dresden  eine  wichtige  Rolle  spielte.  Ihr  Vater,  August
Gottfried  Dietrich  Graf  von  Beichlingen,  war  Kammerherr
am  Hofe  Augusis  II.

Diese  Heirath  war,  wie  manche  solcher  fürstlichen  Heirathen,
  nach  Neigung  geschlossen  worden.  Die  Gräfin  war
schon  vierunddreißig  Jahre  alt,  Prinz  Ludwig  zwei  Jahre
jünger.

Den  regierenden  Herzog,  bei  dem,  als  Chef  des  Hauses,
die  Einwilligung  härte  gesucht  werden  sollen,  scheint  man  gar
nicht  gefragt  zu  haben,  denn  es  ging  Alles  zu  schnell,  und
Prinzen,  die  als  nachgeborene  Herren  nicht  immer  einen  ehrenvesien
  Rath  zur  Seite  haben,  behandeln  oft  solche  Dinge
nach  raschen  Eingebungen  der  Leidenschaft  oder  des  gemeinen
Menschenverstandes,  der  nicht  immer  sicher  ahnt,  was  zufolge
des  Staatsrechtes  nothwendig  sey.

Unterdeß  der  regierende  Herzog,  er,  der  Chef  und  Repräsentant
  des  Hauses,  scheint  auch  keine  Einsprache  gemacht  zu
haben.  Ihm  lag  es  auch  nicht  so  nahe,  als  dem  nachgeborenen
  Bruder  Prinz  Friedrich,  weil  seinen  männlichen  Descendenren,
  wenn  er  ihrer  welche  noch  erhalten  sollte,  nichts
dadurch  entging.  Prinz  Friedrich  aber  hatte  damals  schon
vier  Söhne,  denen  hier  nähere  Successions-Hoffnungen  aufzugeben
  oder  entrissen  zu  werden  schienen.  Allein  also  auch
gegen  diesen  war  die  erste,  natürlich  auf  eine  vorangegangene
Aufforderung  sich  beziehende,  Erklärung  des  Prinzen  Ludwig
gerichtet,  daß  er  selbst  seine  Kinder  aus  dieser  seiner  Ehe  nicht
für  successionsfäbig  halte.

Ueber  diese  Schnelligkeit  einer  so  geunugthuenden  Erklärung
  aber,  die  dem  jüngeren  Bruder  gegeben  wurde,  darf  man
sich  nicht  wundern.

Spittler's  fämmtliche  Werte.  XIII.  Bd.  16