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Hauses  guͤnstig;  es  kam  nie  ein  Sohn  aus  dieser  Ehe  zum
Vorschein.

Allein  auch  die  nähere  Bestimmung,  was  Witthum  der
Gemahlin  Ludwigs  seyn  sollte,  blieb  aus,  und  die  entschcidenden
  Negociationen,  die  darüber  zwischen  dem  Hofrath,  auch
Laudschaftssekretär  Stockmaper,  als  Agenten  des  Prinzen,
und  dem  Regierungsrath,  auch  Kabinekssekretär  Schmidlin,
als  vertrautem  Mann  des  regierenden  Herzogs,  gepflogen  wurden,
  zogen  sich  in  die  letzten  Verhandlungen  hinein,  die  man
1779  und  1780  wegen  Schließung  des  bekannten,  auf  die
Sicherung  des  Familien-Fidei-Commisses  sich  beziehenden,  fürstbrüderlichen
  Vergleichs  zu  führen  hatte.

Diesen  guten  Zeitpunkt  benützte  Prinz  Ludwig,  um  nicht
nur  die  Versorgung  seiner  Familie,  die  aus  zwei  Toͤchtern
bestand,  und  wenigstens  aus  dieser  Ehe  gewiß  nicht  mehr
vermehrt  wurde,  völlig  zu  berichtigen,  sondern  auch  manche
äußeren  Verhältnisse  derselben  mehr  nach  seinen  väterlichen
Wünschen  bestimmen  zu  lassen.

Ex  erhielt  auch  damals  in  beiden  Beziehungen  weit  mehr,
als  er  nach  den  Urkunden  von  1763  erwarten  bonnte.

In  letzteren  war  bloß  versprochen,  daß  die  Versorgung
der  Wittwe  und  Kinder  nach  dem  damaligen  Appanagium
des  Prinzen  regulirt  werden  sollte;  1780  aber  wurde  das
ganze  Appanagium  des  Prinzen  auch  der  Wittwe  und  ihren
beiden  Töchtern  auf  ihre  ganze  Lebenszeit  zugesichert.

Nach  den  Urkunden  von  1763  gebuͤhrte  weder  der  Gemahlin
  Ludwigs  ein  fuͤrstlicher  Titcl,  noch  durften  die  Kinder
dieser  Ehe  Vorzüge  solcher  Art  ansprechen.  Seit  1780  aber
bieß  es  zum  ersten  Male  im  wirtembergischen  Staatskalender:

Der  Durchlauchtigste  Prinz,  Herr  Ludovicus  Eugenius  2c.