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Beide  Parteien  schienen  gleichen  Schritt  halten  zu  muͤssen,
  und  Herzog  Karl  that  gerne  viel,  um  viel  auch  wieder
zum  Besten  seiner  Franziska  erhalten  zu  können.  Unterdeß
die  Appanagen-Vermehrung  des  Prinzen  Ludwig,  die  4787
erfolgte,  wurde  doch  nicht  der  Wittwe  und  den  Kindern  zum
sortdauernden  Genusse  zugesichert,  wie  1763  bei  der  damals
bestehenden  Appanage  erklärt  worden  war.

Den  24.  Oktober  4793  starb  Herzog  Karl,  und  Ludwig
folgte  in  der  Regierung.  Der  Geheimerath  v.  Rieger,  der
beim  Tode  des  Herzogs  in  Hohenheim  gegenwärtig  war,  und
die  erste  Revision  der  Papiere  desselben  hatte,  fand  die  Originalien
  der  Urkunden  von  1763,  lieserte  sie  dem  neuen  Herzoge
  aus,  und  seitdem  verschwanden  dieselben.  Was  sich  erhalten
  hat,  erhielt  sich  bloß  unter  den  Papieren  des  jüngsten
Bruders,  Friedrich  Eugen,  und  die  Urkunden  von  1763  erhielten
  sich  nur  als  Theile  oder  Inserate  der  Garantie-Akten  von
1767.

Uebrigens  ist  es  sehr  zu  verwundern,  daß  bei  der  Konstituirung
  des  Witthums  für  die  Gemahlin  Herzog  Ludwigs
die  Sache  nie  zur  Sprache  kam,  oder  daß  man  nicht  gleich
nach  Ludwigs  Tode,  wie  in  einem  eigenen  Vergleiche  die
Erbschafts-Forderungen  auseinandergesetzt  und  jener  Witthum
agnoscirt  wurde,  auf  jene  Urkunden  zurückgriff.  Allein  Niemand
  im  damaligen  Ministerium  konnte  von  jenen  Urkunden
etwas  wissen.  Sie  fanden  sich  auch  weder  im  Archive,  noch
in  der  Geheimenraths-Registratur.