252

kraft  melner  hiebei  gefügten  Unterschrift  und  angebohrnen
Pettschafts,  daß  ich  in  allem  demjenigen,  was  hievor  geschricben
  steht,  mit  meinem  Herrn  Gemahl  vollkommen  einverstanden
  sey,  so  fort  all  solches  auch  vor  meine  Person  fest  halten,
  dagegen  weder  vor  mich  selbst,  noch  durch  die  meinige,
oder  wer  es  sonst  seyn  mdchte  auf  einige  Weiße  niemalen  handeln,
  sondern  mich  mit  demjenigen,  was  mir  und  meinen
Kindern  zugedacht  ist,  jederzeit  begnügen  wolle.  Eod.  qduo  supra.

(L.  S.)  Württemberg.

No  2.

Herzog  Carls  Acceptations-Urkunde  dieser
Renunciation,  oder  Assekuration  Herzog
Carls,  gegen  seinen  Bruder  Ludwig  ausgesiellt,
  vom  12.  September  4765.

Von  Gottes  Gnaden  Wir  Carl,  Herzog  zu  Wirtemberg
und  Teck  r2c.  2c.  Urkunden  und  bekennen  hiemit  kraft  dieses
Briefs.  Nachdem  Unseres  geliebten  Herrn  Bruders  Prinz
Ludwig  Eugenüt  zu  Wirtemberg  Liebden  sich  gegen  Uns  und
Unsers  jüngsten  Herrn  Bruders  Prinz  Friderich  Eugenü  Liebden
erklärt,  was  massen  Sie  Sich  bey  Ihrer  unlängst  eingegangenen
Verheurathung  von  selbsten  bescheiden,  daß  die  aus  solcher
Ehe  erzielende  Kinder  keineswegs  successionsfähig  wären,  auch
bereits  eine  solenne  und  verbindliche  renunciationsacte  darüber
ausgefertigt,  und  nebsi  Ihrer  Frau  Gemalin  unterzeichnet,  dagegen
  sich  allein  ausbedungen  und  gebetten,  daß  auf  den  Fall
Dero  tödlichen  Ableibens  Dero  hinterbleibenden  Gemalin  und