VII.
Zur  Geschichte  des  Erbvergleichs.

Erste  Periode.

Von  der  beim  Reichshofrath  wirklich  erhobenen  Klage  an  bis  zu
Erkennung  des  Provisoriums  (50.  Juli  1764  —  13.  Mai  763).

Die  Stände  klagten  (1764)  anfangs  bei  dem  Reichshofrath
  nur  wegen  der  Lasten,  die  dem  Lande  durch  die  militärischen
  Einrichtungen  des  Herzogs  und  den  kostbaren  Aufwand
desselben  aufgelegt  worden;  sie  berührten  ihre  übrigen  Beschwerden
  nur  nebenher,  und  reservirten  sich,  solche  weiter  auszuführen.


Den  6.  September  4764  erkannte  der  Reichshofrath  auf
Bericht-Erforderung  über  die  Gravamina  militaria,  befahl
dem  Herzog,  von  allen  Eraktionen  abzustehen,  und  über  die
Gravamina  mit  dem  Landtag  in  Güte  sich  zu  vergleichen.

Daher  unter  dem  29.  Oktober  1764  neue  Eröffnung
desselben.

Der  Bericht  kam  ein;  Geheimer  Legationsrath  Renz
führte  dabei  die  Feder,  und  es  kostete  viele  Advokatenkünste,
um  den  Satz  beweisen  zu  wollen,  daß  die  Landstände  zu  Un-